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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

2<br />

– Im Falle [...] der Verweigerung einer Zulassung sind der Nutzen für die menschliche<br />

Gesundheit und die Umwelt sowie der gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen der<br />

vorgeschlagenen Beschränkung anzugeben, beispielsweise in Bezug auf die Gesundheit der<br />

Arbeitnehmer, den Umweltschutz und die Verteilung dieses Nutzens (beispielsweise<br />

geografisch oder nach Bevölkerungsgruppen).<br />

– Eine sozioökonomische Analyse kann auch andere Fragen betreffen, die der/die<br />

Antragsteller […] für relevant [hält].“<br />

Darüber hinaus heißt es in Anhang XVI:<br />

„Detailgrad und Umfang der sozioökonomischen Analyse oder der Beiträge dazu liegen<br />

jedoch in der Verantwortung des die Zulassung Beantragenden oder, im Falle einer<br />

vorgeschlagenen Beschränkung, der interessierten Partei. Die vorgelegten Informationen<br />

können sich auf die sozioökonomischen Folgen auf allen Ebenen beziehen.“<br />

Das Zulassungsverfahren ist für besonders besorgniserregende Stoffe vorgeschrieben {Artikel 55}.<br />

Das gesamte Zulassungsverfahren umfasst unter anderem die folgenden Schritte:<br />

• Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe,<br />

• Festlegung einer Liste und Priorisierung der für eine Aufnahme in Anhang XIV infrage<br />

kommenden Stoffe,<br />

• Auflistung dieser Stoffe in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe),<br />

• Zulassungsanträge,<br />

• Erteilung oder Verweigerung von Zulassungen,<br />

• Überprüfung erteilter Zulassungen.<br />

Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens <strong>zur</strong> Aufnahme eines Stoffes in Anhang XIV ist den<br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV zu entnehmen. Die Erarbeitung von<br />

Zulassungsanträgen und Überprüfungsberichten wird in den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines<br />

Zulassungsantrags (Kapitel 1) erläutert. Wie bereits festgestellt, wird vorausgesetzt, dass der Leser<br />

des vorliegenden <strong>Leitlinien</strong>dokuments <strong>zur</strong> sozioökonomischen Analyse mit den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags vertraut ist, die hierdurch ergänzt werden.<br />

Zeitplan für die Übermittlung von Informationen<br />

Der Zeitplan für die Übermittlung von Informationen im Rahmen des Antragsverfahrens wird in<br />

den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags im Einzelnen beschrieben (vgl.<br />

Abschnitt 1.5.3 und Abbildung 6 des genannten <strong>Leitlinien</strong>dokuments).<br />

Eine Zulassung kann auf dem „Weg der sozioökonomischen Analyse“ oder auf dem „Weg der<br />

angemessenen Beherrschung“ beantragt und erteilt werden (vgl. die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines<br />

Zulassungsantrags). In den nachstehenden Abschnitten werden diese beiden Optionen beschrieben.<br />

Zudem wird erläutert, wann jeweils eine sozioökonomische Analyse verlangt oder herangezogen<br />

werden könnte.

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