Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
24<br />
Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen<br />
Die Konsultation der Behörden der Mitgliedstaaten, der relevanten Lieferketten und anderer<br />
Organisationen spielt wahrscheinlich bei der Ermittlung aller relevanten Auswirkungen eine<br />
zentrale Rolle. Dieses <strong>Leitlinien</strong>dokument beinhaltet einen Vorschlag für einen<br />
Konsultationsplan, der in Stufe 2 erarbeitet und in Stufe 3 überarbeitet wird, sodass er dem<br />
Datenbedarf entspricht.<br />
Darüber hinaus enthalten die <strong>Leitlinien</strong> mehrere Checklisten (eine nicht erschöpfende Liste<br />
möglicher Auswirkungen ist Anlage G zu entnehmen), die möglicherweise relevant sind und<br />
herangezogen werden können, um nachzuweisen, dass alle maßgeblichen Auswirkungen<br />
berücksichtigt wurden.<br />
Die meisten Daten über die mit der Verwendung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes<br />
einhergehenden Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt werden bereits im CSR<br />
erfasst (vgl. die <strong>Leitlinien</strong> zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung). Wird<br />
die Verwendung von Alternativen als eine wahrscheinliche Reaktion im Szenarium der „Nicht-<br />
Verwendung“ betrachtet, sind unter Umständen Informationen über die Auswirkungen und<br />
Risiken potenzieller Alternativen aus der Analyse der Alternativen verfügbar (vgl. die <strong>Leitlinien</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags).<br />
Idealerweise werden die Auswirkungen anhand quantitativer Daten beschrieben, sofern es<br />
geeignete Datenquellen gibt und eine solche Analyse verhältnismäßig ist. Für Auswirkungen,<br />
deren Quantifizierung und Monetarisierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, beispielsweise die<br />
Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, beinhaltet dieses <strong>Leitlinien</strong>dokument<br />
Vorschläge für eine möglichst praktikable Analyse dieser Faktoren. Ausschlaggebend sind hier<br />
der Sicherheitsgrad der Annahmen sowie die Verfügbarkeit von Technologien und Ressourcen.<br />
Es werden Verweise und Verknüpfungen zu möglichen externen Datenquellen und<br />
anzuwendenden Wertermittlungen angegeben.<br />
In zahlreichen Fällen müssen die Auswirkungen unter Heranziehung von Beurteilungen durch<br />
Sachverständige bewertet werden. Naturgemäß können kaum <strong>Leitlinien</strong> dafür bereitgestellt<br />
werden, wie solche Beurteilungen vorzunehmen sind. Wichtig ist Transparenz. Werden<br />
Beurteilungen vorgenommen, müssen die zugrunde liegenden Annahmen klar angegeben werden.<br />
Einbezogen werden sollten unter anderem die folgenden Arten von Auswirkungen:<br />
• Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt: Hierzu zählen alle<br />
möglichen Effekte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den toxischen, ökotoxischen<br />
oder physikalisch-chemischen Eigenschaften eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes<br />
oder eines Alternativstoffes stehen. Diese Auswirkungen umfassen ferner alle sonstigen<br />
gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen, die in sämtlichen betroffenen<br />
Lieferketten im Hinblick auf die Verwendung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes oder<br />
der Einführung von Alternativstoffen oder -technologien auftreten. In solchen Fällen wird<br />
die Alternative als das wahrscheinliche Szenarium der „Nicht-Verwendung“ gewertet. Zu<br />
diesen Auswirkungen zählen somit beispielsweise Unterschiede bei den Emissionen aus der<br />
Rohstoffgewinnung und -verarbeitung oder der Entsorgung von Endprodukten.<br />
Informationen über Veränderungen der Emissionen des fraglichen Stoffes und der<br />
Exposition gegenüber diesem Stoff sowie über andere damit verbundene Risiken für die