Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
der Zulassung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes resultieren. Um Dritten diese<br />
Gelegenheit zu geben, macht die Agentur auf ihrer Website umfangreiche Informationen<br />
über die Verwendungen zugänglich, für die Anträge eingegangen sind.<br />
Da in diesem <strong>Leitlinien</strong>dokument bewährte Verfahren beschrieben werden sollen, werden sie<br />
voraussichtlich zudem ein nützliches Referenzdokument für den Ausschuss für sozioökonomische<br />
Analyse der Agentur darstellen, der für die Überprüfung von Zulassungsanträgen und Beiträgen<br />
Dritter zuständig ist und in diesem Zusammenhang Stellungnahmen über die beschriebenen<br />
sozioökonomischen Faktoren sowie die Verfügbarkeit und Eignung von Alternativen erstellt.<br />
Darüber hinaus können die <strong>Leitlinien</strong> von der Kommission herangezogen werden, wenn es um<br />
deren abschließende Entscheidung über die Zulassung von Verwendungen eines in Anhang XIV<br />
aufgeführten Stoffes im Ausschussverfahren (vgl. Glossar) geht.<br />
Größtenteils hat dieses <strong>Leitlinien</strong>dokument die vom Antragsteller zu unternehmenden Schritte zum<br />
Gegenstand. Dritte, die eine vollständige SEA vorlegen möchten, sollten in etwa dieselben Schritte<br />
vollziehen, auch wenn sie unter Umständen Zugang zu anderen Arten und Ebenen von<br />
Informationen haben, die sie bereitstellen möchten. Planen Dritte lediglich einen Beitrag zu<br />
bestimmten Aspekten einer SEA, sollten sie den für diese Aspekte relevanten <strong>Leitlinien</strong> folgen.<br />
1.3 Ziele der sozioökonomischen Analyse (SEA)<br />
1.3.1 Worin liegt die Bedeutung einer SEA?<br />
In Titel VII der REACH-Verordnung ist das Verfahren der Erteilung einer Zulassung beschrieben.<br />
Es ist im Sinne des Antragstellers, dass die Ausschüsse der Agentur für Risikobeurteilung und<br />
sozioökonomische Analyse sowie die Kommission nach seinem Antrag zügig handeln können. Dies<br />
erreicht er am besten, indem er einen qualitativ hochwertigen Antrag erstellt, der die Begründung<br />
für die Erteilung einer Zulassung beinhaltet und einen klaren Überblick über Kosten und Nutzen<br />
einer erteilten Zulassung bietet.<br />
Die SEA erleichtert den systematischen und umfassenden Vergleich der relevanten Kosten/Nutzen<br />
der fortgesetzten Verwendung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes mit den Kosten/Nutzen<br />
der Verweigerung der Zulassung <strong>zur</strong> fortgesetzten Verwendung. Er kann vom Antragsteller oder<br />
einem Dritten genutzt werden, um Informationen darüber vorzulegen, ob die Zulassung aufgrund<br />
der sozioökonomischen Aspekte (sowie der anderem im Antrag oder sonstigen übermittelten<br />
Informationen enthaltenen Aspekte) erteilt oder verweigert werden sollte (vgl. auch die <strong>Leitlinien</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags).<br />
Im Folgenden wird beschrieben, in welchen Fällen der Antragsteller (d. h. der Hersteller/Importeur<br />
(H/I) und/oder nachgeschaltete Anwender (DU)) unter Umständen im Rahmen seines Antrags eine<br />
SEA vorlegen muss oder möchte:<br />
Weg der sozioökonomischen Analyse<br />
• Verwendungszweck 1: Die angemessene Beherrschung der mit der Verwendung des in<br />
Anhang XIV aufgeführten Stoffes einhergehenden Risiken kann nicht gemäß Anhang I<br />
Abschnitt 6.4 für eine oder mehrere bestimmte Verwendung(en) des in Anhang XIV<br />
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