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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

der Zulassung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes resultieren. Um Dritten diese<br />

Gelegenheit zu geben, macht die Agentur auf ihrer Website umfangreiche Informationen<br />

über die Verwendungen zugänglich, für die Anträge eingegangen sind.<br />

Da in diesem <strong>Leitlinien</strong>dokument bewährte Verfahren beschrieben werden sollen, werden sie<br />

voraussichtlich zudem ein nützliches Referenzdokument für den Ausschuss für sozioökonomische<br />

Analyse der Agentur darstellen, der für die Überprüfung von Zulassungsanträgen und Beiträgen<br />

Dritter zuständig ist und in diesem Zusammenhang Stellungnahmen über die beschriebenen<br />

sozioökonomischen Faktoren sowie die Verfügbarkeit und Eignung von Alternativen erstellt.<br />

Darüber hinaus können die <strong>Leitlinien</strong> von der Kommission herangezogen werden, wenn es um<br />

deren abschließende Entscheidung über die Zulassung von Verwendungen eines in Anhang XIV<br />

aufgeführten Stoffes im Ausschussverfahren (vgl. Glossar) geht.<br />

Größtenteils hat dieses <strong>Leitlinien</strong>dokument die vom Antragsteller zu unternehmenden Schritte zum<br />

Gegenstand. Dritte, die eine vollständige SEA vorlegen möchten, sollten in etwa dieselben Schritte<br />

vollziehen, auch wenn sie unter Umständen Zugang zu anderen Arten und Ebenen von<br />

Informationen haben, die sie bereitstellen möchten. Planen Dritte lediglich einen Beitrag zu<br />

bestimmten Aspekten einer SEA, sollten sie den für diese Aspekte relevanten <strong>Leitlinien</strong> folgen.<br />

1.3 Ziele der sozioökonomischen Analyse (SEA)<br />

1.3.1 Worin liegt die Bedeutung einer SEA?<br />

In Titel VII der REACH-Verordnung ist das Verfahren der Erteilung einer Zulassung beschrieben.<br />

Es ist im Sinne des Antragstellers, dass die Ausschüsse der Agentur für Risikobeurteilung und<br />

sozioökonomische Analyse sowie die Kommission nach seinem Antrag zügig handeln können. Dies<br />

erreicht er am besten, indem er einen qualitativ hochwertigen Antrag erstellt, der die Begründung<br />

für die Erteilung einer Zulassung beinhaltet und einen klaren Überblick über Kosten und Nutzen<br />

einer erteilten Zulassung bietet.<br />

Die SEA erleichtert den systematischen und umfassenden Vergleich der relevanten Kosten/Nutzen<br />

der fortgesetzten Verwendung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes mit den Kosten/Nutzen<br />

der Verweigerung der Zulassung <strong>zur</strong> fortgesetzten Verwendung. Er kann vom Antragsteller oder<br />

einem Dritten genutzt werden, um Informationen darüber vorzulegen, ob die Zulassung aufgrund<br />

der sozioökonomischen Aspekte (sowie der anderem im Antrag oder sonstigen übermittelten<br />

Informationen enthaltenen Aspekte) erteilt oder verweigert werden sollte (vgl. auch die <strong>Leitlinien</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags).<br />

Im Folgenden wird beschrieben, in welchen Fällen der Antragsteller (d. h. der Hersteller/Importeur<br />

(H/I) und/oder nachgeschaltete Anwender (DU)) unter Umständen im Rahmen seines Antrags eine<br />

SEA vorlegen muss oder möchte:<br />

Weg der sozioökonomischen Analyse<br />

• Verwendungszweck 1: Die angemessene Beherrschung der mit der Verwendung des in<br />

Anhang XIV aufgeführten Stoffes einhergehenden Risiken kann nicht gemäß Anhang I<br />

Abschnitt 6.4 für eine oder mehrere bestimmte Verwendung(en) des in Anhang XIV<br />

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