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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Transparenz der Analyse zuträglich. In jedem Fall ist es von zentraler Bedeutung, dass<br />

alle getroffenen Entscheidungen und zugrunde gelegten Annahmen dokumentiert<br />

werden.<br />

Die <strong>Leitlinien</strong> der Europäischen Kommission <strong>zur</strong> Folgenabschätzung sehen ebenfalls<br />

einen hilfreichen Ansatz für die Ermittlung von Auswirkungen vor, der die Prüfung der<br />

Auswirkungen unterstützen könnte (Schritt 3.1.b), da er Kausalmodelle anbietet. Diese<br />

Modelle können in Form eines Diagramms oder einer Matrix erstellt werden und<br />

sollten es ermöglichen, Auswirkungen und ihre Zusammenhänge zu erkennen.<br />

Schritt 3.1 b Prüfung der Auswirkungen (hierbei sind nur die wichtigsten Auswirkungen zu<br />

berücksichtigen)<br />

<strong>Leitlinien</strong> für die Beantwortung der Frage, ob eine ermittelte Auswirkung hinreichend<br />

signifikant ist, um weiterverfolgt zu werden, sind den Abschnitten zu den einzelnen<br />

Arten von Auswirkungen zu entnehmen.<br />

Alle in der Checkliste als „wichtig“ erachteten Auswirkungen sollten weiterverfolgt<br />

werden. Im Hinblick auf in der Checkliste genannte Auswirkungen, für die<br />

diesbezüglich keine Entscheidung getroffen werden kann, bieten sich verschiedene<br />

Lösungsansätze an:<br />

• Konsultation maßgeblicher Sachverständiger in der Lieferkette (vgl. Anlage A);<br />

• Erhebung weiterer Informationen (durch Sekundärforschung);<br />

• Einholung von Stellungnahmen externer Sachverständiger (dabei darf nicht<br />

vergessen werden, im SEA-Bericht diese Stellungnahmen sowie alle etwaigen<br />

Annahmen zu dokumentieren). Beispielsweise könnten Sachverständige<br />

verschiedener Wirtschaftsverbände herangezogen werden.<br />

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