Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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ANLAGE A: KONSULTATION WÄHREND DER ERSTELLUNG<br />
EINES ZULASSUNGSANTRAGS<br />
ANLAGE A: KONSULTATION WÄHREND DER ERSTELLUNG EINES<br />
ZULASSUNGSANTRAGS<br />
A.1 Einführung<br />
Für die Analyse der Alternativen (vgl. die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags) wurde<br />
wahrscheinlich bereits eine Form der Konsultation durchgeführt oder vorbereitet. Es sollte versucht<br />
werden, das Konsultationsverfahren zu integrieren, sodass es für die Analyse der Alternativen und<br />
die SEA relevante Aspekte abdeckt. Die Konsultation der nachgeschalteten Anwender (DU) zu<br />
einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens ist von entscheidender Bedeutung für die Erhebung von<br />
Informationen für den Zulassungsantrag.<br />
Eine effektive Konsultation kann unter anderem die folgenden Vorteile mit sich bringen:<br />
• Erweiterung des Zugangs zu Informationen, die unter Umständen nicht immer öffentlich<br />
verfügbar sind;<br />
• Verbesserung des Verständnisses dafür, welche Branchen/Akteure in welcher Weise von einer<br />
Verweigerung der Zulassung betroffen sein könnten;<br />
• Erhöhung der Glaubwürdigkeit der Ergebnisse der SEA infolge der Konsultation eines breiten<br />
Spektrums relevanter Organisationen und der Nutzung breit gefächerten Fachwissens;<br />
• Minimierung des Risikos einer substanziellen Infragestellung der SEA-Ergebnisse zu einem<br />
späteren Zeitpunkt;<br />
• Verbesserung der Qualität der Analyse;<br />
• Nutzung von Fachwissen und Fertigkeiten, die unter Umständen intern nicht verfügbar sind.<br />
Die Möglichkeiten der Konsultation reichen von Anfragen nach begrenzten und präzise<br />
spezifizierten Informationen bis hin zu Konsultationen der Öffentlichkeit. Die Ziele der<br />
Konsultationen müssen klar sein, und die Konsultation sollte der Themenstellung angemessen sein.<br />
Weitere <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Kommunikation mit der Lieferkette sind den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines<br />
Zulassungsantrags (Abschnitt 3.4.2), den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> gemeinsamen Nutzung von Daten und den<br />
<strong>Leitlinien</strong> für nachgeschaltete Anwender zu entnehmen.<br />
A.2 Stufen der Ausarbeitung eines Konsultationsplanes<br />
Festlegung der Konsultationsziele<br />
Im Plan müssen die Ziele der Konsultation klar dargestellt sein, sowohl für die an der <strong>Erstellung</strong> der<br />
SEA beteiligen Personen als auch für die zu konsultierenden Interessengruppen. Die Konsultation<br />
kann ein sehr wichtiger Bestandteil des SEA-Verfahrens sein und mehrere Zielsetzungen verfolgen.<br />
So kann sie helfen,<br />
• die wahrscheinlichen Reaktionen aller betroffenen Parteien auf eine Verweigerung der<br />
Zulassung zu ermitteln (dies ist Teil der Bestimmung des Analyseumfangs); so kann<br />
beispielsweise geklärt werden, ob nachgeschaltete Anwender die Möglichkeit haben, eine<br />
Alternative zu verwenden;<br />
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