Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
rente eines Gutes entsteht. Er entspricht der Differenz zwischen dem Höchstbetrag, den<br />
der Konsument für ein Gut zu zahlen bereit wäre, und dem tatsächlichen Preis,<br />
den er bezahlen muss (d. h. dem Marktpreis).<br />
Kosten Die negativen Auswirkungen, die sich mittelbar und unmittelbar aus einer<br />
Maßnahme ergeben. Hierzu zählen sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle<br />
Folgen.<br />
Kosten-Nutzen-<br />
Analyse (KNA)<br />
Kosten-<br />
Wirksamkeits-<br />
Analyse (KWA)<br />
Letztmöglicher<br />
Antragstermin<br />
Analyse <strong>zur</strong> Quantifizierung der Kosten und Nutzen einer möglichen Maßnahme<br />
(nach Möglichkeit in monetären Größen). Dabei werden auch Güter einbezogen,<br />
für deren ökonomischen Wert der Markt keine geeignete Messgröße bereitstellt<br />
(weitere Angaben sind Anlage F.1 zu entnehmen).<br />
Die KWA wird gemeinhin (unter anderem) herangezogen, um die Mindestkosten<br />
für das Erreichen bestimmter Zielvorgaben oder Zielsetzungen zu ermitteln. Mit<br />
der KWA kann festgestellt werden, welche von mehreren für das Erreichen der<br />
Ziele geeigneten Alternativen die günstigste Option darstellt. In komplexeren<br />
Fällen kann die KWA herangezogen werden, um die Maßnahmenkombinationen<br />
zu ermitteln, mit denen das vorgegebene Ziel erreicht werden kann (weitere<br />
Informationen sind Anlage F.3 zu entnehmen).<br />
Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) legt für jeden in<br />
diesem Verzeichnis aufgeführten Stoff den Zeitpunkt/die Zeitpunkte fest, der/die<br />
mindestens 18 Monate vor dem Ablauftermin/den Ablaufterminen liegt/liegen<br />
und bis zu dem/denen Zulassungsanträge eingegangen sein müssen, wenn der<br />
Antragsteller den Stoff nach dem Ablauftermin/den Ablaufterminen weiterhin<br />
verwenden oder für bestimmte Verwendungen in Verkehr bringen will, bis über<br />
den Zulassungsantrag entschieden wird.<br />
Lieferkette In diesem <strong>Leitlinien</strong> bezeichnet der Terminus Lieferkette das System aus<br />
Organisationen, Personen, Tätigkeiten, Informationen und Ressourcen, die an der<br />
Weitergabe eines Stoffes von Lieferanten zu Kunden, d. h. von<br />
Herstellern/Importeuren zu nachgeschalteten Anwendern und Endanwendern,<br />
beteiligt sind, einschließlich der Verwendung von Erzeugnissen, die den in<br />
Anhang XIV aufgeführten Stoff/den alternativen Stoff beinhalten. Zudem<br />
verweist er auf die Lieferketten für alternative Technologien. Vgl. auch Akteure<br />
der Lieferkette.<br />
Marktwert Der Marktwert ist der Preis, zu dem ein Gut in einem Wettbewerbsmarkt<br />
gehandelt würde. Bei einem verzerrten/unvollkommenen Markt stimmen<br />
Marktwert und Marktpreis nicht überein.<br />
Mehrkosten Die Kosten, welche eindeutig dem Szenarium der „Nicht-Verwendung“<br />
zugeordnet werden können, wobei berücksichtigt wird, was andernfalls (d. h. im<br />
Rahmen des Szenariums der „beantragten Verwendung“) geschehen wäre.<br />
Mehrkriterienanalyse<br />
(MKA)<br />
Monte-Carlo-<br />
Analyse<br />
Bei diesem Verfahren werden Kriterien gewichtet und anschließend die Optionen<br />
anhand ihrer Eignung hinsichtlich dieser gewichteten Kriterien bewertet. Die<br />
gewichteten Punktwerte werden anschließend addiert und können herangezogen<br />
werden, um eine Rangfolge der Optionen zu erstellen.<br />
Dieses Verfahren ermöglicht die Abschätzung möglicher Auswirkungen der mit<br />
zentralen Eingangsparametern verbundenen Unsicherheiten, wobei immer<br />
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