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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung (DMEL) für krebserzeugende Stoffe ohne<br />

Schwellenwert bestimmt werden kann. 20 Sind keine Informationen über die Dosis-Wirkungs-<br />

Beziehung zu ermitteln, ist die Schätzung und Quantifizierung der möglichen toxischen<br />

Auswirkungen schwieriger. Daher ist unter Umständen bei bestimmten Stoffen ohne Schwellenwert<br />

lediglich eine Bewertung dieser Auswirkungen auf qualitativer Ebene möglich.<br />

Dies wird auch bei der Ausarbeitung des Stoffsicherheitsberichts (CSR) für derartige Stoffe deutlich<br />

(vgl. Kapitel R.8 und R.11 der <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> des Stoffsicherheitsberichts). Insbesondere<br />

im Hinblick auf PBT-/vPvB-Stoffe liegt der Schwerpunkt in der REACH-Verordnung auf der<br />

Reduzierung der Emissionen während des gesamten Lebenszyklus des Stoffes und der<br />

Beschreibung der verbleibenden Emissionen. Im Rahmen einer SEA bietet es sich diesbezüglich an,<br />

alle relevanten wissenschaftlichen Informationen zusammenfassend darzustellen, die verwendeten<br />

Mengen zu erfassen und die Emissionen zu beschreiben (zu schätzen). Der Großteil dieser<br />

Informationen ist dem CSR zu entnehmen. Bei der Ableitung von Schlussfolgerungen <strong>zur</strong> SEA<br />

müssen diese Informationen im Rahmen des Gesamtvergleichs der Szenarien der „beantragten<br />

Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“ den anderen Auswirkungen gegenübergestellt werden.<br />

In Abbildung 14 und dem nachfolgenden Text werden unten stehend die Schritte beschrieben, die<br />

unternommen werden können, um eine Ermittlung, Bewertung und Monetarisierung der<br />

Auswirkungen vorzunehmen.<br />

20 Es ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein DMEL nicht mit einem DNEL gleichzusetzen ist. Ein DNEL ist<br />

ein abgeleiteter Wert, den die Expositionen nicht überschreiten dürfen. Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass eine<br />

solche Expositionshöhe unterhalb einer Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung liegt. Nicht schwellenwertbezogenen<br />

Wirkungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich keine Expositionshöhe festlegen lässt, unterhalb derer es zu keiner<br />

Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit kommt. Mit DMEL wird daher eine Expositionshöhe bezeichnet, die<br />

einem geringen theoretisch möglichen Risiko entspricht. Weitere Informationen über die Ableitung und Nutzung von<br />

DMEL-Werten sind Kapitel R.8 der <strong>Leitlinien</strong> für den Stoffsicherheitsbericht zu entnehmen.<br />

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