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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Analyse von Alternativen wurden womöglich keine Informationen über die nachgeschalteten<br />

Akteure der Lieferkette erhoben (im obigen Beispiel die Montagebetriebe).<br />

Der Antragsteller, sei es der H/I oder einer der DU, sollte für jede beantragte Verwendung diese Art<br />

von Informationen erheben. Die Beschreibung des Szenariums der „beantragten Verwendung“ kann<br />

also durchaus mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Der Antragsteller muss entscheiden,<br />

welche Detailtiefe er für seinen Antrag als angemessen erachtet (d. h., bei der Analyse sollten die<br />

oben stehenden Erwägungen <strong>zur</strong> Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden). In der Regel ist für<br />

alle DU, bei denen es sich nicht um Endverbraucher des Stoffes handelt, ein ähnliches Vorgehen<br />

mit der Erhebung von Informationen über alle Arten der Endnutzung erforderlich.<br />

2.3 Schritt 2.3: Definition des Szenariums der „Nicht-Verwendung“<br />

2.3.1 Überblick<br />

Die Definition des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ umfasst die folgenden Tätigkeiten oder<br />

Einzelschritte:<br />

• Ermittlung des relevanten Szenariums der „Nicht-Verwendung“;<br />

• Beschreibung des Szenariums der „Nicht-Verwendung“.<br />

Die Art des möglichen Szenariums der „Nicht-Verwendung“ ist abhängig davon, ob ein Antrag auf<br />

Zulassung auf dem Weg der sozioökonomischen Analyse oder ein Antrag auf Zulassung auf dem<br />

Weg der angemessenen Beherrschung gestellt wird. In den folgenden Abschnitten wird das<br />

Vorgehen in beiden Fällen beschrieben.<br />

2.3.2 Szenarium der „Nicht-Verwendung“ für SEA im Rahmen von Anträgen auf<br />

Zulassung auf dem Weg der sozioökonomischen Analyse<br />

Die Definition des möglichen Szenariums der „Nicht-Verwendung“ steht in engem Zusammenhang<br />

mit der Analyse der Alternativen (vgl. die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags,<br />

Kapitel 3). Im Rahmen des Wegs der sozioökonomischen Analyse muss der Antragsteller einen<br />

Übergang zu der geeigneten Alternative vollziehen und sollte das Antragsverfahren abbrechen,<br />

sofern nicht die Analyse der Alternativen ergibt, dass es keine geeigneten Alternativen gibt.<br />

Aus der Analyse der Alternativen kann aus unterschiedlichen Gründen der Schluss gezogen werden,<br />

dass es keine geeigneten Alternativen gibt. Für jeden dieser Gründe ist eine Reihe allgemeiner<br />

Szenarien der „Nicht-Verwendung“ in Erwägung zu ziehen. Beispiele hierfür sind in Tabelle 2<br />

dargestellt.<br />

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