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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

4 STUFE 4 DES SEA-VERFAHRENS: INTERPRETATION UND ABLEITUNG VON<br />

SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

4.0 Einführung<br />

Wie Abbildung 16 zu entnehmen ist, stellen die Interpretation der Ergebnisse und die Ableitung von<br />

Schlussfolgerungen die vierte Stufe des SEA-Verfahrens dar. Das wichtigste Ziel bilden die<br />

Darstellung und der Vergleich der qualitativen, quantitativen und monetarisierten Kosten und<br />

Nutzen des Szenariums der „beantragten Verwendung“ im Unterschied zu dem Szenarium bzw. den<br />

Szenarien der „Nicht-Verwendung“.<br />

Abbildung 16: SEA-Verfahren – Stufe 4<br />

Stufe 1 –<br />

Ziele der SEA<br />

(Kapitel 1)<br />

Stufe 2 –<br />

Bestimmung des<br />

Umfangs der SEA<br />

(Kapitel 2)<br />

Stufe 3 –<br />

Ermittlung und<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

(Kapitel 3)<br />

Stufe 4 –<br />

Interpretation und Ableitung von<br />

Schlussfolgerungen<br />

(Kapitel 4)<br />

Schritt 4.1 – Vergleich der<br />

qualitativen, quantitativen oder<br />

monetarisierten Auswirkungen<br />

Schritt 4.2 – Vergleich der Verteilung<br />

der Auswirkungen<br />

Schritt 4.3 –Durchführung einer<br />

Unsicherheitsanalyse<br />

Schritt 4.4 – Entscheidung, ob eine<br />

Schlussfolgerung gezogen werden<br />

kann<br />

Stufe 5 –<br />

Darstellung der<br />

Ergebnisse<br />

(Kapitel 5)<br />

Die wichtigsten in Stufe 4 zu vollziehenden Schritte sind in Abbildung 16 dargestellt. In den<br />

folgenden Abschnitten wird jeder dieser Schritte im Einzelnen erläutert.<br />

In diesem Abschnitt wird der vorgeschlagene Ansatz für diese Stufe des SEA-Verfahrens<br />

ausführlich beschrieben. Es ist darauf hinzuweisen, dass der SEA insgesamt ein iterativer<br />

Ansatz zugrunde liegen sollte und Antragsteller die Detailtiefe in dieser Stufe so gestalten<br />

sollten, dass sie der Detailtiefe der insgesamt durchzuführenden SEA-Durchläufe entspricht.<br />

Wie in allen Stufen des SEA-Verfahrens sollten Antragsteller auch in dieser Stufe die<br />

Unsicherheiten berücksichtigen, mit denen Daten und Analysen behaftet sind. Die<br />

Auswirkungen von Unsicherheiten sollten bei der Darstellung der Ergebnisse berücksichtigt<br />

und erörtert werden.<br />

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