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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Stabil unter wechselnden Herrschern<br />

können die <strong>in</strong> der Hoffnung Seelig Verstorbene Frau Cathar<strong>in</strong>a Seiler<strong>in</strong>. Da ihr irdischer<br />

Leib durch den Todt der Erden, ihre Seele aber, <strong>in</strong> das himlische Canaan ist Versetzet worden,<br />

so werden ihre Gütter bewegliche sowohl, als unbewegliche unter ihre 2 Töchter und<br />

3 Enkeln, Von Michael Franck und Frantz Vagner nach aller Möglichkeit Stattuten mäßig<br />

auf getheilet.“<br />

Als letzte Kostprobe folge diese:<br />

„Es ist der alte Bund Mensch Du must Sterben, dieses hat auch erfahren müssen der<br />

Ehrbahre Mann Johannes Thomae, welcher se<strong>in</strong> Leben kaum auf die Dreysig Jahr hat<br />

gebracht, und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Schönsten Blüthe Anno 1759 den 13ten November durch den zeitlichen<br />

Todt h<strong>in</strong>weg gerissen worden. Weilen nun bey solchen begebenheiten nichts mehr<br />

zu thun ist, als dass die h<strong>in</strong>terbliebenen Sachen unter sie flegen auf getheilet zu werden,<br />

so s<strong>in</strong>d wir Johann Thomae sen. und Johannes Bucholzer als verordnete Theil Herrn von<br />

se<strong>in</strong>em Vater und der h<strong>in</strong>ter bliebenen witwe samt dem Kle<strong>in</strong>en weißchen bitlich ersucht<br />

worden, die so wohl beweglich als unbewegliche Güter unter sie auf zu theilen, welches<br />

wir auch Gethan, und e<strong>in</strong>em ieden se<strong>in</strong>en zu fälliges Theil Nehmlich der Mutter ihr 3theil<br />

und dem K<strong>in</strong>d se<strong>in</strong> 2theil richtig herauß gegeben, und auf geschrieben wie folget, im Jahr<br />

Anno 1760 d. 2. Januar.“<br />

Vererbt wird Vermögen, bewegliches und unbewegliches, vererbt werden aber auch<br />

Schulden. Wenn nun zuerst von den Schulden gesprochen wird, so hat das se<strong>in</strong>en<br />

Grund, dass dar<strong>in</strong> die Sozialbezüge sehr deutlich aufgezeigt werden. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

Aufarbeitung aller Schulden, der zu begleichenden und der zu kassierenden, steht noch<br />

aus. Die dah<strong>in</strong>ter sich verbergenden Nöte werden <strong>in</strong> den allermeisten Fällen für immer<br />

verborgen bleiben, <strong>in</strong> seltenen Fällen s<strong>in</strong>d sie offenbar. So z. B. sprechen die Schulden an<br />

die Agnethler Apotheke e<strong>in</strong>erseits von dem Mangel an Zahlungsmitteln der betroffenen<br />

Familien, andererseits von dem Vertrauen des Apothekers <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Kundschaft. Schulden<br />

setzen e<strong>in</strong> Vertrauensverhältnis voraus: Sowohl der Leihende, wie auch der Verleiher<br />

trauen e<strong>in</strong>ander. Z<strong>in</strong>sen wurden dabei nur für Schulden <strong>in</strong> die Allodialkasse oder nach<br />

Steuern erwähnt, sowie an Johann Re<strong>in</strong>er <strong>in</strong> Schönberg (1826 und 1841) bzw. se<strong>in</strong>e<br />

Erben (1802 und 1830­1839 siebenmal) und Iuon Hordobetz <strong>in</strong> Agnetheln. In allen<br />

andern Fällen sche<strong>in</strong>t es nach dem biblischen Pr<strong>in</strong>zip gegangen zu se<strong>in</strong>, dass jene, die<br />

leihen konnten, denen, die darauf angewiesen waren, ke<strong>in</strong>e Z<strong>in</strong>sen verlangten. Johann<br />

Fabritius aus Agnetheln kommt öfter vor, nie ist von „Interessen“ (Z<strong>in</strong>sen) die Rede,<br />

ebenso wenig bei Johann Rehner, ebenfalls Agnetheln. E<strong>in</strong>zelfälle s<strong>in</strong>d Schuldverhältnisse<br />

<strong>in</strong> andere Geme<strong>in</strong>den: Hundertbücheln, Kreisch, Jakobsdorf, Abtsdorf. Innerhalb<br />

der Geme<strong>in</strong>de kommen Rumänen und Sachsen sowohl als Gläubiger wie auch als<br />

Schuldner vor.<br />

Aber nun doch auch Näheres über das erbgut.<br />

In 159 ausgewählten Teilungen f<strong>in</strong>den sich 8 Webstühle, aber nur e<strong>in</strong> Werfrahmen.<br />

Ob der e<strong>in</strong>e dem ganzen Dorf genügte? Sensen s<strong>in</strong>d nicht viele zu f<strong>in</strong>den, aber ke<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>zige Sichel! Dies lässt sich nur so erklären, dass sie selbstverständlich <strong>in</strong> jedem Haus<br />

<strong>in</strong> mehreren Exemplaren vorkamen, daher ke<strong>in</strong>en materiellen Wert hatten und deshalb<br />

nicht notiert wurden. Ähnlich wird es auch auf Sensen zutreffen. – Bei e<strong>in</strong>er ganzen<br />

Reihe von Erbteilungen heißt es: Der Hausrat, Fruchtvorrat usw. ist ohne Zuziehung<br />

des Teilamtes geteilt worden.<br />

Zwei Biographien und Erbteilungen sollen hier statt vieler anderer folgen.

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