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Roseln mitten in Siebenbürgen

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1848 bis 1944<br />

3.6.2 Die Gliddersche Gesellschaft<br />

Die Gliddersche Gesellschaft gab se<strong>in</strong>erzeit dem Presbyterium Stoff zum Nachdenken<br />

und Nachfragen, daher schrieben sie die ehemaligen Prediger an, wohl um Aufschluss<br />

über diese Angelegenheit zu erhalten. Die Antworten lassen ahnen, es sei e<strong>in</strong>e geheime<br />

Vere<strong>in</strong>igung gewesen. Drei Antworten auf die Nachfrage liegen vor, viel erfahren wir<br />

aus ihnen nicht. Die Hoffnung, dass noch jemand aus der Geme<strong>in</strong>de etwas ergänzen<br />

könnte, ist nicht groß, aber was vorliegt, wollen wir bewahren. E<strong>in</strong>st wussten Geme<strong>in</strong>deglieder<br />

Bescheid.<br />

Am 27. Mai 1889 schreibt der gebürtige Rosler Daniel Welther, von 1873­1882<br />

Prediger <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong>, dann Pfarrer <strong>in</strong> Kreisch, Sohn des gleichnamigen Vaters und Rosler<br />

Predigers (1830­1862), aus Kreisch:<br />

„Löbliches Presbyterium! Nur schwer habe ich mich entschließen können, der unter<br />

Z. 9/889 an mich gestellten Aufforderung nachzukommen: <strong>in</strong>dem ich der Ansicht b<strong>in</strong>,<br />

dass sämtliche verehrte Mitglieder des Löbl. Presbyteriums das Mitbesitzungsrecht des<br />

jeweiligen Predigers auf die Gliedrahm47 bestätigen könnten, da aber die Er<strong>in</strong>nerung <strong>in</strong><br />

mir aufwachte, dass ich als derzeitiger dortiger Prediger viel zu streiten und zu kämpfen<br />

hatte gegen die allzulangen Sensenstiele und die allzubreiten Pflugeisen der Angrenzer an<br />

die Predigergrundstücke, so erachtete ich es als me<strong>in</strong>e Pflicht, <strong>in</strong> der fraglichen Sache e<strong>in</strong>e<br />

Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Das Mitbesitzungsrecht des<br />

jeweiligen Predigers auf die Gliedercher b<strong>in</strong> ich im Notfalle auf 50 Jahre zurück nachzuweisen.<br />

Achtungsvoll Daniel Welther“<br />

Die allzu langen Sensenstiele und zu breiten Pflugeisen sprechen deutlich von Übergriffen<br />

von Seiten der den Predigerstücken Benachbarten.<br />

Pfarrer Johann Wonner aus Neudorf bei Schäßburg, der von 1862 bis 1873 Prediger<br />

<strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> war, schreibt am 28. Mai 1889:<br />

„Z. 23/889. Löbliches Presbyterium. Auf Grund des Ersuchens e<strong>in</strong>es löblichen Presbyteriums<br />

vom 22. Mai Z. 7/889 beehrt sich der achtungsvoll Gefertigte zu berichten: dass<br />

derselbe seit den Jahren 1863 bis 1873 als Prediger <strong>in</strong> Roselen, die Mitgliedschaft und<br />

alle Rechte e<strong>in</strong>es Mitgliedes der sogenannten Gliederchen besessen und auch genossen<br />

habe. Johann Wonner, Pf[arrer].“<br />

Predigerlehrer Andreas Markel aus Ste<strong>in</strong>, der die Predigerstelle von 1884 bis 1886 <strong>in</strong>nehatte,<br />

schreibt:<br />

„Löbliches Presbyterium! Indem ich der an mich gerichteten Bitte willfahre, bestätige<br />

ich hiemit, dass ich als Prediger <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> e<strong>in</strong>e Mitgliedstelle der dasigen sogenannten<br />

„Glidderchen“­Gesellschaft <strong>in</strong>negehabt und die Mitgliedschaft sich auf die ganze Zeit me<strong>in</strong>es<br />

Se<strong>in</strong>s und Bleibens <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> erstreckte. – Michael Sallmen HNr. 68, Johann Fleischer<br />

HNr. 66 und Michael Alberth HNr. 68 müßten ja angeben können, wie sich die Sache<br />

verhält. Die sogenannten Glidderchen wurden verpachtet, und der Geldbetrag wieder unter<br />

die Mitglieder der Glidderchen­Gesellschaft verpachtet. 48 Das Geld war Eigenthum der<br />

ganzen Glidderchen Gesellschaft und sollte nur dann unter die e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder aufge­<br />

47 Glidderchen/Gliedrahm/Gliederchen lässt sich nicht e<strong>in</strong>deutig erklären. Vielleicht war es e<strong>in</strong><br />

Grundstück, das dem Prediger zur Nutzung überlassen wurde. Die Gliddersche Gesellschaft<br />

könnte es verwaltet haben.<br />

48 Geld verpachten, wird wohl als „leihen“ verstanden werden müssen.<br />

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