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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Chronologie<br />

Zeugenaussage des Mart<strong>in</strong> Dendrich von Agnetheln. – Von e<strong>in</strong>er Strafzahlung wird<br />

e<strong>in</strong> Teppich <strong>in</strong> die Kirche gekauft. Wert: 8 fl.<br />

1638 Am 12. Dezember klagen die Schönberger gegen die Rosler wegen der Mühle,<br />

deren Zu­ und Abfluss. E<strong>in</strong>e Kommission bestehend aus dem Königsrichter von<br />

Hermannstadt (Sachsengraf), dem Bürgermeister von Schäßburg, dem Königsrichter<br />

von Reps und dem Stuhlsrichter von Großschenk sowie e<strong>in</strong>em nicht namentlich<br />

genannten Geschworenen von Agnetheln wird an Ort und Stelle gesandt. Klage: 1.<br />

Die Rosler haben den Mühlenkanal weiter ausgehoben. 2. Die ausgehobene Erde<br />

nicht auf die Schönberger Seite zu aufgeworfen. 3. Da Mühlgraben und Weiher auf<br />

Schönberger Grund liegen, soll alles rückgängig gemacht werden und die Rosler<br />

sich auf ihrem Grund e<strong>in</strong>e Mühle errichten. Die Rosler berufen sich auf 218 Jahre<br />

friedlichen Gebrauch, dass sie die Jahrespacht entrichtet und bei jedem Abfließenlassen<br />

des Wassers die Gebühr bezahlt haben.<br />

1640 Fogarasch: Fürst Georg Rakoczy bestätigt am 15. März die Urkunde vom 12. Dezember<br />

1638.<br />

1662 In Fogarasch wird am 12. Mai e<strong>in</strong>e ungarische Urkunde ausgestellt, laut der wegen<br />

e<strong>in</strong>er Erbschaft und Schuldforderung von Roslern 124 fl zu zahlen s<strong>in</strong>d. – Am<br />

7. Juni wird <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> bezeugt, dass obige Schuld bezahlt wurde.<br />

1663 Am 19. Januar wird e<strong>in</strong> Vertrag geschlossen wegen e<strong>in</strong>er Mühle zwischen <strong>Roseln</strong><br />

und Schönberg. Nach Ortsbesichtigung gestatten Hermannstädter Königsrichter<br />

und Bür germeister sowie Großschenker Königsrichter den Schönbergern, sich unterhalb<br />

der Rosler Mühle e<strong>in</strong>e eigene Mühle zu errichten. – Am 6. März reisen die<br />

Königs­ und Stuhlsrichter von Großschenk auf Klage der Rosler an den Harbach<br />

und schlichten zwischen Roslern und Schönbergern. Die Schönberger versprechen,<br />

im Fall, dass den Roslern Schaden entsteht, alles abzutragen und den früheren<br />

Zustand wiederherzustellen. – Am 13. Dezember genehmigt die Nationsuniversität<br />

e<strong>in</strong> Ansuchen der Geme<strong>in</strong>de <strong>Roseln</strong> um „Z<strong>in</strong>snachlass“ wegen Krieg, da durch<br />

e<strong>in</strong>en Tatarene<strong>in</strong>fall die Geme<strong>in</strong>de niedergebrannt wurde und vor allem die Pest<br />

zwei Drittel der Bevölkerung dah<strong>in</strong>raffte. Es wird e<strong>in</strong> Nachlass von jährlich 10 fl.<br />

gewährt.<br />

1671 Am 25. November werden <strong>in</strong> Weißenburg beurkundet: Auszüge aus Weißenburger<br />

Landtagsbeschlüssen des gleichen Jahres betr. Zehntentziehung und Entschädigung<br />

von für Postzwecke missbräuchlich benützten Pferden.<br />

1693 Quittung über „von Heren von Rosenort erlegte“ 100 Gulden.<br />

1702 Am 7. August wurde der Vertrag mit Szilagyi Mihally, der zu Kabisch gehört, dessen<br />

Schafe im W<strong>in</strong>ter auf Rosler Gefilden geweidet werden, ergänzt oder erneuert.<br />

1703 Empfangsbestätigung über 40 fl 59 kr von Egidius Mangesius für bezahlte Schuld.<br />

1704 Schuldsche<strong>in</strong>.<br />

1707 Quittung über 200 Gulden, die an Szilagyi Mihally bezahlt wurden.<br />

1719 Pestjahr <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong>.<br />

1721 Am 11. Februar wird der Vertrag Szilagyi Mihally ergänzt oder erneuert.<br />

1732 Etwa 1967 meldet der Ortspfarrer an Dechant Klima e<strong>in</strong> bisher nicht <strong>in</strong>ventarisiertes<br />

Velum 1 aus dem Jahr 1732.<br />

1754 E<strong>in</strong>e blaue Fahne „Anno 1754“.<br />

1762 Für die Kirchenmauer werden 10 fl bezahlt, mit 22 fl s<strong>in</strong>d weitere Ausgaben belegt.<br />

1764 Weiße Altarbehänge von 1764 waren 1935 noch vorhanden, 1964 nicht mehr. –<br />

„Vor die Orgel zu stimmen 8 Rfl 40 den.“<br />

1 Kelchvelum = Tuch zum Verdecken des Kelches bis zum Beg<strong>in</strong>n der Abendmahlsfeier.<br />

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