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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Vor der Reformation<br />

Feldwege, die alle<strong>in</strong> durch ihre Nutzung zurechtgefahren wurden. Sie waren bloß bei<br />

gutem Wetter befahrbar. Verdarb e<strong>in</strong> Wegstück davon durch Unwetter, entstand e<strong>in</strong>e<br />

Untiefe und man fuhr e<strong>in</strong>en Bogen darum. Mitunter mag auch e<strong>in</strong>er der Benützer zu<br />

ihrer Erhaltung beigetragen haben.<br />

Doch die Straße entlang des Harbaches war für den Stuhl von Bedeutung, so dass die<br />

Rosler verpflichtet waren, sie auf ihrem Hattert <strong>in</strong>standzuhalten. Für schwerere Lasten<br />

benützten sie selbst sie auch, war sie doch bei jedem Wetter befahrbar.<br />

Haben uns die Urkunden die Tatsache und Lage der Geme<strong>in</strong>demühle bezeugt, so erfahren<br />

wir aus der Konskription von 1713, dass die Rosler Mühle oberschlächtig81 war.<br />

„Auch e<strong>in</strong>en Fischteich, der bei Überschwemmungen ausfließt und an se<strong>in</strong>em Rande e<strong>in</strong>e<br />

Mühle mit zwei Ste<strong>in</strong>en und oberschlächtigem Rad, gut gebaut. Verpfändet an den Herrn<br />

Mart<strong>in</strong> Arz aus Hermannstadt seit 1694 für 340 Gulden.<br />

Diese Mühle br<strong>in</strong>gt jährlich 60 Kübel Korn Maut.“<br />

In der Konskription von 1722 wird sie genauer beschrieben:<br />

„Der Harbach, der durch das Gebiet fließt, verursacht große Überschwemmungen, die<br />

Heu zerstören, so wurden im letztvergangenen Jahr 18 Wagen Heu zerstört und mit Lehm<br />

versaut. Se<strong>in</strong> Bett ist durch e<strong>in</strong>en Damm abgeschlossen zu e<strong>in</strong>em See und an dessen Rand<br />

ist e<strong>in</strong>e Mühle mit zwei Ste<strong>in</strong>en, oberschlächtig, gut hergerichtet, ist sie verpfändet an<br />

Mart<strong>in</strong> Arz aus Hermannstadt den Posteritäten für 355 Gulden, die jährlich 271 Kübel<br />

Getreide br<strong>in</strong>gt.“<br />

Ende des 19. Jahrhunderts gibt es wieder e<strong>in</strong>e Mühle am Harbach, aber im 19. Jahrhundert<br />

hat die Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Roseln</strong> ihre eigene Mühle <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de, wohl an<br />

gleicher Stelle, wo e<strong>in</strong>st die Mühle des Gräfen stand. Darüber ist später zu berichten.<br />

Bleibt zur Mühle noch zu sagen, dass sie offenbar gut funktionierte, denn das Vorrecht<br />

zu mahlen haben die Schönberger gewiss nicht vor den Roslern, sondern vor E<strong>in</strong>wohnern<br />

anderer Geme<strong>in</strong>den gehabt. Mehl kann sehr verschieden se<strong>in</strong> und das liegt nicht<br />

alle<strong>in</strong> am Müller. Noch im Jahre 1980 fuhren wir aus Kell<strong>in</strong>g nach Urwegen zur Mühle,<br />

obgleich dort lange Wartezeiten anstanden und Kell<strong>in</strong>g se<strong>in</strong>e eigene Mühle hatte.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden: 1416 klagt die Geme<strong>in</strong>de gegen Gräf Michael<br />

von Agnetheln, der am Rosler Bach e<strong>in</strong>e Mühle betreibt, der Geme<strong>in</strong>de aber für<br />

die Wassernutzung zahlungspflichtig ist. Die Geme<strong>in</strong>de lässt sich diese und e<strong>in</strong>e weitere<br />

damit im Zusammenhang stehende Urkunde von 1428 im Jahre 1520 bestätigen, was<br />

darauf h<strong>in</strong>deutet, dass es immer noch Probleme gab oder Mühlenrechte bewahrt werden<br />

mussten. Die Mühle am Rosler Bach hieß „Probsdorfer Müel“. Gleichzeitig aber bestätigt<br />

e<strong>in</strong>e Urkunde, dass die Geme<strong>in</strong>de <strong>Roseln</strong> damals am Harbach e<strong>in</strong>e Mühle betrieb<br />

und e<strong>in</strong>en Fischteich unterhielt, der zum Teil auf Schönberger Hattert lag, wofür die<br />

Rosler 4 Gulden jährliche Pacht zu zahlen hatten. Von dieser Urkunde lag <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> und<br />

<strong>in</strong> Schönberg je e<strong>in</strong> Exemplar. Die Rosler Urkunde trägt das Datum 1420, das e<strong>in</strong>deutig<br />

falsch ist, richtig muss es 1520 heißen. Aber Mühle und Fischteich wurden nicht erst<br />

1520 angelegt, sondern viel früher. Damit verbundene Rechte und Pflichten wurden<br />

wiederholt festgeschrieben oder bestätigt, so 1546, 1576, 1619, 1638 und 1640. Durch<br />

die Conscriptionen 1713 und 1722 erfahren wir mehr über diese Mühle: Dass sie oberschlächtig<br />

war und e<strong>in</strong>iges über die E<strong>in</strong>nahmen. Sie muss auch noch 1790 funktio niert<br />

81 Oberschlächtig: Der Wasserlauf wurde von oben auf das Mühlrad geleitet.<br />

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