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Roseln mitten in Siebenbürgen

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1500 bis 1848<br />

Rente erhielt sie ke<strong>in</strong>e. Nach dem Brauch der Zeit hätte der folgende Pfarrer, also Johann<br />

Balthes für sie zu sorgen gehabt.<br />

Die Quellen zur Kenntnis des Geme<strong>in</strong>delebens setzen mit dem Ende des 17. und<br />

Beg<strong>in</strong>n des 18. Jahrhunderts e<strong>in</strong>. Nach der erwähnten Conscription von 1698 erfolgte<br />

1713 e<strong>in</strong>e zweite, mit umfassenderen Erhebungen. Aus beiden erfahren wir e<strong>in</strong>iges über<br />

die Vermögensverhältnisse der Geme<strong>in</strong>de. Ab 1713 liegen uns auch Erbteilungsprotokolle<br />

bis zum Jahre 1848 vor, die uns tiefere E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> das Geme<strong>in</strong>deleben geben.<br />

Aus dem Jahr 1716 liegt e<strong>in</strong>es der erschütterndsten Protokolle vor. Der verstorbene<br />

Honnes Barber (zur Familie Franck oder zu Fleischer gehörig, die diesen Zunamen tragen)<br />

sche<strong>in</strong>t drei unmündige Vollwaisen h<strong>in</strong>terlassen zu haben und kaum Erbgut, außer<br />

9 Tellern und 6 Löffeln. Sonst werden die Teilherren von Erbnehmenden gebeten, die<br />

Teilung durchzuführen. Hier steht, e<strong>in</strong>malig <strong>in</strong> den drei Bänden mit über 1200 Seiten,<br />

dass sie von Amts wegen ihre Pflicht erfüllen. Sonst werden Waisen der Vormundschaft<br />

von Anverwandten übergeben, hier wird ke<strong>in</strong> Vormund ernannt. Aus den vorliegenden<br />

Daten der Bewohner f<strong>in</strong>den wir ke<strong>in</strong>e Familie, der wir die drei K<strong>in</strong>der als Verwandte<br />

zuordnen könnten. Aber auch ke<strong>in</strong>e Matrikele<strong>in</strong>tragung lässt sich mit diesem Fall <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung br<strong>in</strong>gen. Wir lesen:<br />

„Wir Raths Geschworne Mart<strong>in</strong>us Geißel und Mart<strong>in</strong>us Mangesius erwehlte Theil Herren<br />

der königlichen Geme<strong>in</strong>e Roßelns, thun kunt und zu wißen <strong>in</strong> geme<strong>in</strong> und <strong>in</strong> sonderheit<br />

das dießer Briefes Anlaßes für gebracht [vorgebracht] wirdt, bis dass im Jahr 1716 die [lies:<br />

di-e = late<strong>in</strong>isch: Tag] 1. Jun. mir [wir] Amtlicher se<strong>in</strong> angehalten worden, des <strong>in</strong> dem<br />

Herren ruhenden Honnes Barbers k<strong>in</strong>ders e<strong>in</strong>e Theilung und entrichtung ihres vätterliches<br />

erbe weges zu machen. Ist derowegen die entsetzung geschehen der maßen wie folgt.<br />

Hierbey ist zu wißen wie dass der Hof geschätzt ist r fl 36 12.<br />

Pars Johannis [Teil des Johannes]<br />

Erstl. ist ihm worden e<strong>in</strong> Keßel estimiert r. fl. 3 an denselbigen soll er dem Michaeli zahlen<br />

fl 1. Itt [item = auch] ist ihm worden e<strong>in</strong> hänf<strong>in</strong> Tischtuch, Itt e<strong>in</strong> cig Eymer Legeln 37 , Itt<br />

e<strong>in</strong> halb Erdoch Land auf das Wießen f. N. [= als Nachbar] Lör<strong>in</strong>tz Schmiedt, Itt im Honffeld<br />

e<strong>in</strong> 3theil vom achtel beim gartten, Itt 3 Teller und 2 Löffel.<br />

Pars Cathar<strong>in</strong>ae [Teil der Kathar<strong>in</strong>a]<br />

Erstl. ist ihr worden e<strong>in</strong> Pill, mit e<strong>in</strong>er Hänf<strong>in</strong> Zech [e<strong>in</strong> unlesbares Wort], Itt e<strong>in</strong> Hänf<strong>in</strong><br />

Handtuch halb getragenes, Itt e<strong>in</strong> 14 Eymer Legeln. Itt ist ihr worden e<strong>in</strong> halb Erdochland<br />

im gerüthe f. N. Mert<strong>in</strong> Geißel oberster fur [e<strong>in</strong>zufügen: Itt] ist ihr worden e<strong>in</strong> 3theil vom<br />

4[?]htel We<strong>in</strong>garten im Honfelt, Itt 3 Teller und 2 Löffel.<br />

Pars Michaelis [Teil des Michael]<br />

Erstl. ist ihm worden e<strong>in</strong> Doloman, Itt e<strong>in</strong> 4theils Z<strong>in</strong>n<strong>in</strong> Kannle<strong>in</strong>, Itt e<strong>in</strong> Wirk<strong>in</strong> Tischtuch,<br />

Itt e<strong>in</strong> Kof [Fass] von ur [Urnen] 30, Itt ist ihm worden e<strong>in</strong> halb Erdochland am<br />

Ste<strong>in</strong>reg f. N. Merten Schmied oberster. 38 Itt ist ihm worden e<strong>in</strong> 3theil We<strong>in</strong>garten vom<br />

achtel im Honfeld, Itt drei Teller und 2 Löffel.<br />

Actu(m) Rosae Ano et die ut Supra nota [Gefertigt <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> Jahr und Tag wie oben notiert]<br />

Thomas F<strong>in</strong>k Verdensis t.t. Rect. i. d. [Thomas F<strong>in</strong>k, <strong>in</strong> Werd geboren, derzeit Rektor]“ 39<br />

36 „r fl“ = wahrsche<strong>in</strong>lich Rhe<strong>in</strong>ische Gulden.<br />

37 „cig“ = vermutlich 29, „Legel“ = Fass; also wohl e<strong>in</strong> 29 Eimer = ca. 300 l fassendes Fass.<br />

38 Gewöhnlich wird der untere Nachbar genannt; „oberster“ könnte hier heißen, dass Michael<br />

der oberste Streifen gehört.<br />

39 Erbteilungen Bd. I, S. 3.<br />

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