24.01.2013 Aufrufe

Roseln mitten in Siebenbürgen

Roseln mitten in Siebenbürgen

Roseln mitten in Siebenbürgen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

54<br />

Aus ältester Zeit<br />

<strong>Roseln</strong> erst um 1364 e<strong>in</strong>e Mühle erhalten haben? Wurden doch ke<strong>in</strong>e Mühlste<strong>in</strong>e aus<br />

Flandern mitgebracht?<br />

Warum werden nicht die 1520 lebenden Eigentümer der Mühle genannt? War die<br />

Mühle schon <strong>in</strong> den Besitz der Geme<strong>in</strong>de, vielleicht durch Pfändung, übergegangen<br />

und sollte die Urkunde alle<strong>in</strong> dem Nachweis dienen, dass dies rechtens geschah?<br />

Der Fragen ließen sich noch viele stellen, aber wer wagt e<strong>in</strong>e Antwort? Daher wenden<br />

wir uns e<strong>in</strong>er anderen Mühle zu, der geme<strong>in</strong>deeigenen Mühle.<br />

Am 10. Dezember 1520 bestätigen die Sieben Stühle <strong>in</strong> Hermannstadt, ebenfalls auf<br />

Ansuchen des Hannen Leonhard Gaan und des Geschworenen Caspar Doleator von<br />

<strong>Roseln</strong> sowie der Geschworenen Georg Conrad und Nicolaus Lypprich von Schönberg,<br />

e<strong>in</strong>en zwischen den beiden Geme<strong>in</strong>den geschlossenen Vergleich. Danach haben die<br />

Rosler für e<strong>in</strong>en Fischteich (pisc<strong>in</strong>a), der auch e<strong>in</strong>en Teil des Schönberger Hatterts bedeckt,<br />

der Nachbargeme<strong>in</strong>de jährlich 4 fl zu entrichten und s<strong>in</strong>d für etwaige Schäden,<br />

die das Wasser an dem unter dem Teich h<strong>in</strong>führenden Weg (via publica) verursachen<br />

würde, verantwortlich. Die Schönberger dürfen auf e<strong>in</strong>er Teichfläche von zwei Joch,<br />

beg<strong>in</strong>nend mit der im Volksmund „Sival“ genannten Stelle, Fischfang treiben. Sollte<br />

der Teich e<strong>in</strong>mal aufgelassen werden, dann haben die Schönberger ihren Hattertanteil<br />

wieder zurückzuerhalten. 76<br />

Auf der Rosler Urkunde lautet das Datum fälschlich 1420, die Schönberger Urkunde,<br />

im Staatsarchiv Hermannstadt, trägt das richtige Datum 1520. In <strong>Roseln</strong> jedoch wird<br />

auch <strong>in</strong> folgenden Urkunden das Bestehen dieser Mühle ab 1420 gerechnet. Auf jeden<br />

Fall bestand die Mühle, als der Vergleich 1520 zustande kam, schon länger. Seit 1420,<br />

sagen die Rosler. Dann wäre die Fehle<strong>in</strong>tragung im Jahr 1520 erklärlich. Verständlich<br />

auch, dass die Geme<strong>in</strong>de ihre eigene Mühle damals nicht am Grundbach, sondern am<br />

Harbach errichtete. Aber ab wann? Diese Frage bleibt offen.<br />

Am Sonntag, dem 22. August 1546, bestätigt die Sächsische Nationsuniversität den<br />

Vergleich zwischen Schönberg (Schönperg) und <strong>Roseln</strong> (Rosendall), den e<strong>in</strong>e Abordnung<br />

unter Führung des Hermannstädter Bürgermeisters Petrus Haller, des Sachsengrafen<br />

Johann Roth, des Beisitzers Andreas Byrkner, Stuhlsrichter von Hermannstadt,<br />

Georg Zabo, Königsrichter, und Johannes Holczapffel, Stuhlsrichter von Schäßburg, Johannes<br />

Margonday, Königsrichter von Schenk, und mehreren Ratsgeschworenen vorher<br />

gelegentlich e<strong>in</strong>er Besichtigung an Ort und Stelle zuwege brachte.<br />

Gegen Gebühr von je e<strong>in</strong>em Gulden wurde den Roslern zugestanden, das Wasser<br />

ihres Fischteichs so oft als nötig über Schönberger Hattert ausfließen zu lassen, sie<br />

mussten aber den Abzugsgraben sauber halten und waren für Schäden, die nicht durch<br />

Naturereignisse bed<strong>in</strong>gt waren, verantwortlich. E<strong>in</strong>en „Flodrich“ (wohl ständiges Abzugsgeriesel)<br />

dürfen sie nur auf ihrem eigenen Hattert halten. Nach wie vor haben sie<br />

jährlich vier Gulden den Schönbergern als Pacht zu entrichten.<br />

Es heißt, dass damit e<strong>in</strong> langjährig geführter Streit beigelegt wurde, die folgenden<br />

Urkunden werden uns aber e<strong>in</strong>es Schlimmeren belehren.<br />

76 Der <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>gesehenen Kopie der Rosler Urkunde genannte 9. Dezember ist falsch angegeben,<br />

da das e<strong>in</strong> Sonntag war. Aber proxima post festum conceptionis ist Montag, der 10. Dezember<br />

1520, wie <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>gesehenen Schönberger Urkunde.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!