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Roseln mitten in Siebenbürgen

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1848 bis 1944<br />

Der Fogarascher Kirchenchor zu Besuch <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> am 19. Juni 1977.<br />

1. Das Presbyterium als Vertretungskörper der evang. Kirchengeme<strong>in</strong>de A. B. verleiht Georg<br />

Balthes, derzeit auf H.Nr. 116 wohnhaft, die Organistenstelle und sichert ihm für die<br />

Dauer se<strong>in</strong>er Dienstleistung an dieser Kirche folgende Jahresbezüge zu:<br />

a) aus dem Allodium 52 K, sage fünfzigzwei Kronen. 61<br />

b) Anteil an der Kirchenhutweide mit 1480 Schätzklaftern.<br />

c) Mit Ausnahme der Straßen und Kirchenarbeiten den Genuß des Freitums, 62 solange die<br />

Geme<strong>in</strong>dearbeiten <strong>in</strong> natura geleistet werden. Sollten sie e<strong>in</strong>mal durch Geld abgelöst werden,<br />

so muss, gleich e<strong>in</strong>em andern Bürger, auch der Organist die hiedurch ausgeworfene<br />

Umlage bezahlen.<br />

2.) Georg Balthes verpflichtet sich zum tadellosen Orgelspiel an Sonn­ und Festtagen sowie<br />

<strong>in</strong> den Fastenfrühkirchen. Außer diesem Dienste hat er sich <strong>in</strong> Allem den Pflichten e<strong>in</strong>es<br />

Adjuvanten zu unterwerfen. –<br />

3.) Das Presbyterium behält sich das Kündigungsrecht dieses Vertrages <strong>in</strong>nerhalb 3 (drei)<br />

Jahren von heute an vor, worunter zu verstehen ist, dass das Presbyterium den Georg<br />

Balthes <strong>in</strong>nerhalb dieser Zeit durch kirchenordnungsgemäßen und unanfechtbaren Beschluss<br />

wann immer se<strong>in</strong>es Dienstes entheben kann, sobald von dazu berufener Seite über<br />

ihn Klage erhoben wird und dann vom Presbyterium beschlußmäßig die Leistungen des<br />

Neugewählten für ungenügend erklärt werden. Erfolgt <strong>in</strong> den genannten drei Jahren ke<strong>in</strong>e<br />

Kündigung, so ist die Anstellung des Georg Balthes als bleibend anzusehen. –<br />

Dieser Vertrag wird von beiden Teilen als richtig erklärt.<br />

61 Also wurde damals dem Organisten nach altem Brauch noch e<strong>in</strong> Teil aus Geme<strong>in</strong>demitteln<br />

gezahlt!<br />

62 Freitum = Befreit se<strong>in</strong> von bestimmten Zwängen oder Lasten.<br />

197

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