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Roseln mitten in Siebenbürgen

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2. Er soll sich um die Leitung der Schule<br />

nicht bewerben, wenn nicht zuvor feststeht,<br />

dass der Rektor jenes Ortes darauf<br />

verzichten wird oder entlassen werden<br />

wird. 52<br />

3. Wenn er sich um e<strong>in</strong> Amt bewerben<br />

will, soll er se<strong>in</strong> Vorhaben zuvor dem örtlichen<br />

Schulrektor anzeigen, sonst droht<br />

ihm e<strong>in</strong>e strenge Bestrafung.<br />

Jahr 1738. Session der Synode IV. § 2: 53<br />

Wenn jemand sich um das Amt der Schulleitung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Marktflecken oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Dorf zu bewerben beabsichtigt, soll er<br />

sich zuerst, vorher an den jetzigen, gegenwärtigen<br />

Rektor wenden und ihm se<strong>in</strong>e<br />

Absicht zur Kenntnis geben. Schließlich<br />

soll er den Inspektor der Schule und die<br />

Amtspersonen des Ortes aufsuchen. Wer<br />

aber dies heimlich und ohne Wissen des<br />

gegenwärtigen Rektors tut, unterliegt e<strong>in</strong>er<br />

strengen Bestrafung.<br />

4. Volksschulrektoren sollen niemals mit<br />

Gewalt und ohne die Zustimmung des<br />

Pastors und der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

54<br />

82<br />

Stabil unter wechselnden Herrschern<br />

Zwei K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> siebenbürgisch-sächsischer<br />

Tracht.<br />

5. Daher s<strong>in</strong>d sie mit der Autorität des Pastors und der Geme<strong>in</strong>de anzustellen, wenn<br />

diese mite<strong>in</strong>ander übere<strong>in</strong>stimmen. Die entscheidende Stimme hat jedoch der Pastor.<br />

Die Übere<strong>in</strong>stimmung erfolge im E<strong>in</strong>klang. 55<br />

6. Wenn der Pastor mit der Geme<strong>in</strong>de nicht übere<strong>in</strong>kommt, ist die Angelegenheit an<br />

den Dekan und den Richter zu übergeben. 56<br />

7. Ist er trotz der Ablehnung des Pastors von der Geme<strong>in</strong>de angenommen worden,<br />

dann muss er mit der Autorität des Dekans und des Kapitels entfernt werden. 57<br />

8. Aliam spartam venans 58 soll zu dem zuvor zuerkannten Amt gedrängt werden. 59<br />

52 Vom Jahr 1565, Art. 3. Wiederholt 1567, Art. 2.<br />

53 Alle kursiv formatierten Zeilenanfänge bezeichnen Wiederholungen des zuvor Gesagten.<br />

54 Artikel der Synode von 1567, wiederholt 1619, Absatz 1, Synode vom Jahr 1574. Art. 24<br />

wurde e<strong>in</strong>geführt.<br />

55 Vom Jahre 1651, Nr. 8. Erläuterung <strong>in</strong> Art. 16.<br />

56 Artikel von 1559 n. VII; von 1565 Nr. 3; Carpzov (e<strong>in</strong> Rechtsgelehrter), Buch 1, Def<strong>in</strong>ition<br />

78, Note 2 und folgende.<br />

57 Schelker Kapitelsstatuten Nr. 4.<br />

58 Der Text konnte nicht übersetzt werden.<br />

59 1684. Session VIII.

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