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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Vor der Reformation<br />

Am Montag, dem 10. Dezember 1576, 77 ließ sich die Geme<strong>in</strong>de <strong>Roseln</strong> von Fürst<br />

Christoph Bathory die Urkunde vom 22. August 1546 bestätigen.<br />

Am 28. Juni 1619 <strong>in</strong> Reps erstellt, sendet der Repser Königsrichter David Weyrauch<br />

dem Hermannstädter Rat die Zeugenaussage des Repser Bürgermeisters und des Geschworenen<br />

Thiess, woraus hervorgeht, dass der Streit zwischen <strong>Roseln</strong> und Schönberg<br />

nicht entschieden, wie die Schönberger behaupteten, sondern bis zum nächsten Kathar<strong>in</strong>enkonflux<br />

verschoben worden war.<br />

Am 30. November 1619 78 senden Simon Kürschner (Pellio) und der Rat, wohl von<br />

Agnetheln, dem Hermannstädter Bürgermeister die Zeugenaussage des Mart<strong>in</strong> Dendrich<br />

von Agnetheln, betreffend den um e<strong>in</strong>en Weiher geführten Streit zwischen <strong>Roseln</strong><br />

und Schönberg. Mart<strong>in</strong> Dendrich war damals „<strong>in</strong> kegenuertigkeit geuest, wie sie des<br />

vueyrs zusame se<strong>in</strong> geuesen“ 79 und sagt aus, dass ke<strong>in</strong> Urteil gesprochen wurde.<br />

Da wird wohl im nächsten Jahr (1620) Urteil gesprochen werden? Wir müssen befürchten,<br />

dass dies nicht geschah. Doch nicht, weil 1620 e<strong>in</strong> Erdbeben <strong>Siebenbürgen</strong><br />

erschütterte, auch nicht wegen der Pest, die 1622 das Land, vor allem das Burzenland<br />

heimsucht, dort auch 1631­1633 grassiert. Das Urteil wurde vielmehr nicht gesprochen,<br />

weil die Mühlen der Gerechtigkeit <strong>Siebenbürgen</strong>s anders mahlen und die Zeit hier<br />

anders fließt. Da alle anderen Urkunden von der Geme<strong>in</strong>de so wohl verwahrt wurden<br />

und erhalten blieben, ist nicht anzunehmen, dass e<strong>in</strong>e verloren g<strong>in</strong>g.<br />

Es wird der 12. Dezember 1638 80 geschrieben, als die Nationsuniversität den alten<br />

Streitfall, betreffend die Rosler Mühle mit dem auf Schönberger Hattert gelegenen<br />

Weiher und Graben, e<strong>in</strong>gehend behandelt und e<strong>in</strong>en Beschluss fasst. Er wird hier kurz<br />

dargelegt. Die Urkunde ist <strong>in</strong> deutscher Sprache abgefasst. Bürgermeister, Königs­ und<br />

Stuhlsrichter sowie Ratsgeschworene von Hermannstadt, Schäßburg, Kronstadt, Mediasch,<br />

Bistritz und Mühlbach, auch der anderen sächsischen Stühle und der ganzen<br />

Nationsuniversität tun jedermann kund, dass Georg Fernengel, Hann, Franz Wolff,<br />

Georg Hendel und Paul Herbert von Schönberg, <strong>in</strong> Vertretung und im Namen aller<br />

Schönberger erschienen s<strong>in</strong>d, und die Ehrbaren Michael Schuler, Hann, Georg Franck,<br />

Leonhard Backelser und Hans Fleischer von Rosenthal, als Vertreter und im Namen der<br />

Rosler, beide Geme<strong>in</strong>den des Großschenker Stuhls. Sie zeigen an, dass wegen e<strong>in</strong>es<br />

Weihers und des Wasserfließens für die Rosler Mühle sich Streit erhoben hat und bitten<br />

jemanden an den Ort zu entsenden, um durch Augensche<strong>in</strong> zu Befriedung zu helfen. Es<br />

werden also Valent<strong>in</strong> Seraph<strong>in</strong>, Sachsengraf, Stephan Mann, Bürgermeister von Schäßburg,<br />

Sacharias Filken, Königsrichter von Reps, Johann Gunesch, Richter von Großschenk,<br />

und auch e<strong>in</strong> Geschworener aus Agnetheln dah<strong>in</strong> entsandt, die, zurückgekehrt,<br />

berichten: Die Schönberger klagen, die Rosler haben den Wassergraben zu ihrer Mühle,<br />

entgegen schriftlichen Bestimmungen und zum offensichtlichen Nachteil der Schönber­<br />

77 LZ. [= Laufende Zahl des Übergabeaktes der Rosler Urkunden an das Archiv der Nationsuniversität]<br />

6 vom 10. Dez. 1576: Gherla Fürst Christoph Bathory bestätigt die Entscheidung der<br />

Nationsuniversität vom 22. August 1546.<br />

78 LZ. 11, 30. November 1619: Simon Kürschner und der Rat (von Agnetheln?) senden e<strong>in</strong>e<br />

gleiche Zeugenaussage wie die des Mart<strong>in</strong> Dendrich von Agnetheln.<br />

79 Übers.: „<strong>in</strong> Gegenwärtigkeit gewesen, wie sie des Weihers [wegen] zusammengewesen s<strong>in</strong>d“.<br />

80 LZ. 13, 15. März 1640: Fürst Georg Rakoczy bestätigt <strong>in</strong> Fogarasch die Urkunde vom<br />

12.12.1638.<br />

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