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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Vor der Reformation<br />

Ebenfalls am 4. Juni 1520 bestätigt der Stadtrat von Hermannstadt auf Bitte der Vertreter<br />

<strong>Roseln</strong>s – Leonardus Gaen, Hann (Richter), und Caspar Doleator, Fassb<strong>in</strong>der –<br />

e<strong>in</strong> Urteil der Sieben Stühle vom 29. Mai 1428, <strong>in</strong> dem Gräf Michael von Agnetheln <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>em eigenen Namen und im Namen des Pfarrers und Bischofs Petrus von Schönberg74 sowie der Gräfen Helwich und Nikolaus aus Schönberg und des Janusch aus Mergeln<br />

klagten gegen Basumtmensez und Laurentius, der Chech genannt wurde, als Vertreter<br />

von <strong>Roseln</strong>. Das Streitobjekt ist „am Rosler Bach gelegen“ und wird „Probsdorfer Müel“<br />

genannt. Die Geme<strong>in</strong>de fordere von ihm jährlich zwei Goldgulden Pacht „für den<br />

Lauf“, den der Geme<strong>in</strong>debach über ihre Mühle nehme. Der Gräf versichert im Namen<br />

se<strong>in</strong>er Genossen, er sei ke<strong>in</strong>eswegs ges<strong>in</strong>nt, jährlich zwei Gulden zu zahlen. Die Richter<br />

der Sieben Stühle beschließen darauf, dass jährlich um den Mart<strong>in</strong>stag (11. November)<br />

die Besitzer der Mühle der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>en Goldgulden zu zahlen haben (ad censum<br />

regale, also als Beitrag zum Mart<strong>in</strong>sz<strong>in</strong>s, den die Geme<strong>in</strong>de dem König zu leisten hat):<br />

„Wenn aber die Besitzer der genannten Mühle, E<strong>in</strong>er zum Schaden des Andern oder zum<br />

Nachteil des genannten Dorfes sich weigern sollte, rechtzeitig zu zahlen, dann mögen die<br />

Altschaft oder der Hann der öfter genannten Geme<strong>in</strong>de <strong>Roseln</strong> volle Macht und Gewalt<br />

haben, am dritten unmittelbar folgenden Tag die Mühle als Pfand e<strong>in</strong>zuziehen. Wenn aber<br />

dieses Pfand <strong>in</strong>nerhalb dreier Tage nicht gelöst werden sollte, dann soll se<strong>in</strong>e Rückstellung<br />

weiterh<strong>in</strong> im freien Ermessen der <strong>Roseln</strong>er stehen.“<br />

Dieser Beschluss der Richter der Sieben Stühle wird vom Hermannstädter Bürgermeister,<br />

vom Richter und den Ratsgeschworenen nicht nur wörtlich wiederholt und<br />

beglaubigt, sondern „für berechtigt und billig angesehen“ und daher bekräftigt. 75 Auch<br />

die Personen dieses Streites lebten zu Beg<strong>in</strong>n des 15. Jahrhunderts. Beide Urkunden<br />

beziehen sich auf die gleiche Mühle, am Rosler Bach gelegen.<br />

Von 1416 bis 1520, also über hundert Jahre währt der Streit. Gräf Michael und<br />

Genossen haben gewiss <strong>in</strong>zwischen das Zeitliche gesegnet, aber der Streit geht weiter.<br />

Uns stellen sich dabei Fragen, die wir nur zum Teil beantworten können. Der Rosler<br />

Bach kann nicht der Harbach se<strong>in</strong>, sondern es muss der durch die Geme<strong>in</strong>de fließende<br />

Grundbach se<strong>in</strong>. „Am Wehr“ muss die Mühle gelegen haben und der dafür angelegte<br />

Stausee war e<strong>in</strong> Fischteich. Aber woher der Name „Probsdorfer Müel“? Hat das vielleicht<br />

etwas mit Johannes von <strong>Roseln</strong> und der Besetzung von Probstdorf zu tun? Sollte<br />

74 Am 24. April 1428 verlieh der Erzbischof von Gran dem Pfarrer Petrus von Schönberg das<br />

Recht als Titularbischof von Sora, das <strong>in</strong> Italien liegt, die Pontifikalien zu tragen und das Pontifikalamt<br />

zu zelebrieren. (Vgl. Mart<strong>in</strong> Schnabel: Schönberg <strong>in</strong> <strong>Siebenbürgen</strong>, S. 210).<br />

75 Diese Angaben aus dem Verzeichnis der vom Pfarramt <strong>Roseln</strong> am 7.11.1939 <strong>in</strong> das Nationsarchiv<br />

übernommenen late<strong>in</strong>ischen Urkunden, dort Nr. 19. Für die „s<strong>in</strong>ngemäße Richtigkeit“<br />

zeichnet am 25.01.1940 Dr. Gustav Gündisch. ZAEKR (Zentralarchiv der Evangelischen<br />

Kirche <strong>in</strong> Rumänien), F<strong>in</strong>dbuch 400/254­303, im Folgenden <strong>in</strong> Abkürzung zitiert. Die Orig<strong>in</strong>ale<br />

liegen im Hermannstädter Staatsarchiv. Sie wurden von mir e<strong>in</strong>gesehen.<br />

Regesten dazu wurden von Michaelis 1939 und G. Gündisch 1941 erstellt. Der Bitte, 1941<br />

geäußert, die alten Regesten zu vernichten, wurde nicht entsprochen, weil 1941 nicht alle<br />

erfasst wurden. So liegen solche vor vom 15. Mai 1939, 20. Mai 1939, 7. November 1939,<br />

25. Januar 1941 und zwei weitere undatierte. Es ist nicht ganz leicht, sich durchzuf<strong>in</strong>den! Die<br />

LZ (laufende Zahl), die angegeben wird, ist die des 4­seitigen Verzeichnisses, wohl aus 1941,<br />

das 21 Urkunden aufzählt.<br />

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