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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Der Anfang vom Ende<br />

Zusammenfassend heißt es dann:<br />

„Aus diesem Detail­Ausweise geht hervor, dass die <strong>in</strong> direkter Verwaltung des Staates<br />

stehenden strategischen Strassen <strong>in</strong> gutem Zustande s<strong>in</strong>d, während an den <strong>in</strong> munizipaler<br />

Verwaltung bef<strong>in</strong>dlichen Strassen wohl noch Mängel vorhanden s<strong>in</strong>d, welche bloß mit der<br />

Zeit werden vollständig zur gänzlichen Zufriedenheit beseitiget werden können; nichts<br />

destoweniger ist an jenen Straßen, welche von besonderer strategischer Wichtigkeit s<strong>in</strong>d,<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Herstellung beziehungsweise des Ausbaues, e<strong>in</strong> wesentlicher Fortschritt zu<br />

verzeichnen.<br />

Wichtigere Verfügungen wurden auf nachstehenden Straßenl<strong>in</strong>ien getroffen:“<br />

Die dort angeführten liegen alle weitab. Die Verwaltungsbehörden legten Nachdruck<br />

auf gute Instandhaltung der Straßen. Es gab die Wegemeister, die alle Arbeiten zu überwachen<br />

hatten, und die Steuerträger wurden verpflichtet, Schotter oder Sandprismen<br />

<strong>in</strong> entsprechenden Abschnitten auf ihnen zugewiesenen Strecken aufzustellen, und sich<br />

an festgelegten Tagen mit den notwendigen Geräten zu deren Verteilung e<strong>in</strong>zuf<strong>in</strong>den.<br />

Am 29. September 1881 richtete das Bürkös­Agnethler Stuhlsrichteramt dem Ortsamt<br />

<strong>Roseln</strong> aus, dass am 15. Oktober die Übergabe bzw. Übernahme des Schotters <strong>in</strong><br />

Gegenwart des Ortsvorstandes und e<strong>in</strong>es Geschworenen erfolgen werde. Den rückständigen<br />

Schotterzuführern ist als Strafe das Kukuruz­Abbrechen nicht gestattet. In e<strong>in</strong>em<br />

anderen Schreiben wird gefordert, „dass sich Jedermann bemühe, gutes und taugliches<br />

Material zu stellen“, also „kle<strong>in</strong> geschlägelte Ste<strong>in</strong>e“. Widrigenfalls wird die festgesetzte<br />

Strafe unter Gendarmerieassistenz e<strong>in</strong>gehoben.<br />

„Ich erwarte von der Energie des Herrn Vorstandes, Alles zu veranlassen, dass <strong>in</strong> dieser<br />

Beziehung ke<strong>in</strong> Anstand vorkomme und dass die Geme<strong>in</strong>de ihre Pflicht und Schuldigkeit<br />

pünktlichst erfülle.“<br />

Die irrige Me<strong>in</strong>ung, die Rosler hätten nur e<strong>in</strong>en Straßenabschnitt der Strecke Agnetheln<br />

Probstdorf zu besorgen gehabt, rückt folgender Befehl an das Ortsamt zurecht:<br />

„Auf Morgen, den 18tn dieses Monats und übermorgen, den 19. ... ist die Hälfte der im<br />

Concurrenzverzeichnis aufgeführten Handarbeiter, und auf den 20. und 21. die andere<br />

Hälfte dieser Arbeiter auf die Straßenstrecke bei Agnetheln Zied zu, unter Führung e<strong>in</strong>es<br />

Amtsgeschworenen, hauptsächlich mit Grabschaufeln, Hauen und Körben gehörig versehen,<br />

so zu entsenden, dass sie hierorts 7 Uhr früh e<strong>in</strong>treffen. Der Herr Wegemeister wird<br />

diese Arbeiten persönlich leiten, und die geleistete Arbeit an der heurigen Concurrenzkraft<br />

quittieren. Agnetheln, am 17.VI.1883. Das Bürkös Agnethler Stuhlrichter Amt. Scharsius<br />

Stuhlrichter.“<br />

Was geschah, wenn Strafe fällig wurde? Das bezeugt folgende<br />

„Executions Verordnung<br />

Vermöge welcher Schuller Georg aus Agnetheln als Strafbothe nach <strong>Roseln</strong> mit dem<br />

Auftrage entsendet wird, auf Kosten des dasigen Ortsvorstandes oder des säumigen Geme<strong>in</strong>deorganes<br />

<strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> so lange zu verbleiben hat, bis die Ablösung der rückständigen<br />

Schotterprismen a 3 Gulden 60 Kreutzer und des Strafbetrages per 1 Gulden 20 Kreutzer<br />

per Prisma für das Jahr 1882 nicht e<strong>in</strong>gehoben se<strong>in</strong> wird.<br />

An Zehr­ und Handgeld gebührt dem Strafbothen neben ordentlicher Verpflegung<br />

50 Kreutzer täglich. – Agnetheln am 20. Februar 1884. Scharsius.“

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