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Roseln mitten in Siebenbürgen

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192<br />

Der Anfang vom Ende<br />

vanten und Presbyterium geschaffen hatte, fiel weg. Es war wohl e<strong>in</strong>e besondere Form<br />

der Fürsorge: Kommt nur gesund alle wieder!<br />

1919 baten die Adjuvanten durch Rektor Konnerth um Erhöhung der Gebühren für<br />

Leichenbegängnisse, aber auch aus der Kirchenkasse. – Aus der Kirchenkasse sollten sie<br />

20 Kronen pro Mann erhalten.<br />

„Aber die Erhöhung der Leichengebühren weist es [das Presbyterium] ab mit der Begründung,<br />

dass man e<strong>in</strong>em Toten e<strong>in</strong>en solchen Liebesdienst wohl schuldig sei und der Adjuvant<br />

als Nachbar doch auf die Leiche kommen muss.“<br />

„Von frevelnder Hand ist die Bassgeige zerschlagen worden“, ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der nächsten<br />

E<strong>in</strong>träge zu lesen. Soll jemand dafür verantwortlich gemacht werden? Ne<strong>in</strong>. Soll sie<br />

wieder hergestellt werden? Ja. Soll die Kirchengeme<strong>in</strong>de alle<strong>in</strong> die Kosten tragen? Die<br />

Adjuvanten sollen nach Möglichkeit beisteuern. In Zukunft soll jeder Adjuvant für se<strong>in</strong><br />

Instrument verantwortlich se<strong>in</strong>. Für Instrumente, die unbenützt s<strong>in</strong>d oder nicht nach<br />

Hause getragen werden können, soll der Musikleiter verantworten.<br />

An Blasius, dem 2. Februar 1923, hatte es Zwistigkeiten mit den Adjuvanten gegeben.<br />

Damit solche nicht mehr vorkämen, sei e<strong>in</strong> Vertrag dr<strong>in</strong>gend notwendig. Auch die<br />

Adjuvanten verlangten ihn. Daher wurde e<strong>in</strong> solcher aufgestellt. Dieser e<strong>in</strong>zige Vertrag,<br />

der als Entwurf aus dem Jahr 1923 erhalten blieb, zeigt sowohl die Erwartungen der<br />

Geme<strong>in</strong>de als auch die der Adjuvanten. 54<br />

Als Pflichten der Adjuvanten wurden festgehalten:<br />

1. Leichendienst.<br />

2. Kirchendienst: a) Mithilfe bei musikalischen Aufführungen.<br />

b) bei der Abendmahlsfeier das „Heilig“ zu s<strong>in</strong>gen.<br />

c) Begleitung des Pfarrers am Ostertag.<br />

d) Über Verlangen des Hochzeitgebers zur Hochzeitkirche blasen.<br />

3. Blasitanz von 9 Uhr Vormittag bis 10 Uhr abends.<br />

4. Gligäuri55 von 10 Uhr vormittags bis 10 Uhr abends.<br />

5. Mithilfe bei Aufführungen und festlichen Veranstaltungen.<br />

6. Im W<strong>in</strong>terhalbjahr e<strong>in</strong>e Probe wöchentlich.<br />

7. Am 1. Mai soll geblasen werden.<br />

8. Die Instrumente werden den Adjuvanten übergeben mit der Verpflichtung, dieselben<br />

<strong>in</strong> demselben Zustande zurückzugeben, wie sie sie übernommen hatten. Es stehe ihnen<br />

frei, die Instrumente auch zu außerkirchlichen Zwecken zu verwenden.<br />

Mart<strong>in</strong> Gull 12 las sodann die Forderungen der Adjuvanten vor:<br />

1. Für den Leichendienst: Freitum von den kirchlichen Nachbararbeiten.<br />

2. Kirchendienst und musikalische Aufführungen: 1000 Lei/Jahr.<br />

3. Hochzeitskirche 3 Liter We<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>e Hanklich oder 100 Lei.<br />

4. Blasitanz: 5 Lei von den großen und 3 Lei von den kle<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dern.<br />

5. Gligäuri: 5 Lei von der Jugend, 3 Lei von den großen, 1 Lei von den kle<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dern.<br />

54 PP 25.02.1923.<br />

55 Fest zu Ehren des Hl. Gregorius. Vgl. dazu auch Siebenbürgisch­Sächsisches Wörterbuch,<br />

Bd. G, S. 300: Gregori, grigōri, aber <strong>in</strong> Reen gligori und fem<strong>in</strong><strong>in</strong>.

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