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Roseln mitten in Siebenbürgen

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1500 bis 1848<br />

36. Er soll Gewehrschüsse und überlautes Geschrei und Brüllen <strong>in</strong> der Schule nicht<br />

dulden, bei Strafe von 12 Gulden. 88<br />

Die Kollegen und Gehilfen der Rektoren<br />

1. Da auch sie der kirchlichen Rechtssprechung unterliegen, wird auch für sie gelten,<br />

was von den Rektoren gesagt worden ist <strong>in</strong> den Artikeln 28 und 29, außer dass ihnen<br />

für e<strong>in</strong>e Zeugenaussage vor dem weltlichen Gericht e<strong>in</strong>e Strafe von 1 Gulden auferlegt<br />

worden ist. 89<br />

2. Wenn sie ke<strong>in</strong> Zeugnis mitbr<strong>in</strong>gen, s<strong>in</strong>d sie nicht aufzunehmen. 90<br />

3. Gegenüber ihren Pastoren s<strong>in</strong>d sie zu den gleichen Pflichten angehalten wie gegenüber<br />

den Rektoren. 91<br />

4. Sie sollen ke<strong>in</strong>e fragwürdigen Lokale, verdächtige Plätze aufsuchen, bei Strafe der<br />

Entlassung mit Schande, wenn sie nicht durch die Vermahnung zu besserem Verhalten<br />

zurückf<strong>in</strong>den. 92<br />

5. Über die neunte Abendstunde h<strong>in</strong>aus sollen sie sich nicht außerhalb der Schule<br />

aufhalten. 93<br />

6. Wenn sie, vom Dekan zu Fleiß, Gehorsam etc. ermahnt, sich nicht fügen, werden<br />

sie e<strong>in</strong>er körperlichen Züchtigung Strafe unterzogen oder werden mit Schande aus der<br />

Schule verwiesen. 94<br />

7. Trunkene werden bei jedesmaligem Vorkommen mit e<strong>in</strong>er Strafe von 1 Gulden<br />

belegt. 95<br />

Diese Ordnung lässt viel von dem erkennen, wofür damals Versuchungen vorlagen. Vor<br />

allem geht es um das Mite<strong>in</strong>ander von Pfarrer und Rektor. Dabei wurde gewiss ke<strong>in</strong><br />

Verbot festgehalten, das nicht durch vorher erfolgten Missbrauch gerechtfertigt war.<br />

88 Schenker Kapitelsstatuten, Nr. 20.<br />

89 Kosder Kapitelsstatuten.<br />

90 Synode von 1607; Artikel 12.<br />

91 Siehe Nr. 25; 26; 27; Hebler Artikel von 1574, Nr. 20. Anm. C.W.: Hebler starb schon 1571!<br />

92 Artikel von 1565 Nr. 2.<br />

93 Synode von 1619; Artikel 12.<br />

94 Siehe Nr. 25.<br />

95 Synode von 1736; Session 2; dritter Punkt.<br />

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