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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Bestickte Wandbehänge siehe auch S. 404.<br />

Von der Schuldigkeit derer Nachbarn<br />

und Nachbar<strong>in</strong>nen <strong>in</strong>s Geme<strong>in</strong>e<br />

1­ter Artikel. Wer auf Befehl der Nachbarväter<br />

sich nicht e<strong>in</strong>stellt, soll Ungarische Gulden 1<br />

Strafe geben, welches auch von denen zu verstehen,<br />

die sich dem Nachbarvater widersetzen.<br />

2­ter Artikel. Jeder soll verpflichtet se<strong>in</strong> <strong>in</strong> die<br />

Nachbarschaft sich e<strong>in</strong>zurichten, welches bei<br />

Erwählung der Nachbarväter geschehen soll,<br />

da der Nachbar Denar 25, das Weib aber Denar<br />

12 zur E<strong>in</strong>richtung geben soll, <strong>in</strong>dessen so<br />

bald e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> die Nachbarschaft kommt, soll er<br />

sich beim Nachbarvater angeben.<br />

1500 bis 1848<br />

8­ter Artikel. Die Nachbarväter sollen dafür<br />

sorgen, dass, wenn die Nachbarschaft Gras<br />

oder irgendetwas zu verkaufen Willens ist, gar<br />

nichts für We<strong>in</strong> oder Branntwe<strong>in</strong>, sondern für<br />

Geld verkauft werde. Dieses Geld soll entweder<br />

<strong>in</strong> die Nachbarschaftskassa gelegt oder unter<br />

die e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder gleichmäßig aufgeteilt<br />

werden, so dass auch der zufällig Abwesende<br />

se<strong>in</strong>en Anteil erhält. Wird aber e<strong>in</strong> Nachbar<br />

an se<strong>in</strong>em gebührenden Anteile ungerechter<br />

Weise verkürzt, so soll der Nachbarvater ihm<br />

denselben aus se<strong>in</strong>en eignen Mittel zu erstatten<br />

verbunden se<strong>in</strong>. Wer se<strong>in</strong>en Anteil mit den<br />

versammelten Mitgliedern der Nachbarschaft<br />

auf beliebige Weise verzehren will, dem soll es<br />

nicht verwehret se<strong>in</strong>.<br />

9­ten Artikel. Die Nachbarväter sollen über<br />

die E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben aus der Nachbarschaftskassa<br />

strenge schriftliche Rechnung<br />

führen, und diese Rechnung gleich nach abgelegtem<br />

Amte dem Orts Konsistorium zur E<strong>in</strong>sichtnehmung<br />

vorlegen.<br />

B. Von der Schuldigkeit der Nachbarn<br />

und Nachbar<strong>in</strong>nen überhaupt<br />

2­ter Artikel. Wer dem Befehle der Nachbarväter<br />

nicht gehorcht, oder sich ihren Anordnungen<br />

widersetzt, der zahlt jedes Mal Kreutzer 50<br />

WW [Wiener Währung]. –<br />

1­ter Artikel. Jeder, der <strong>in</strong> der Nachbarschaft<br />

wohnt, ist verpflichtet sich <strong>in</strong> dieselbe e<strong>in</strong>zurichten,<br />

welches immer bei der neuen Wahl der<br />

Nachbarväter geschehen soll. E<strong>in</strong>richtungsgebühren<br />

für e<strong>in</strong>en Mann s<strong>in</strong>d 12 Kreutzer WW.,<br />

für e<strong>in</strong>e Frau 6 Kreutzer WW.<br />

99

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