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Roseln mitten in Siebenbürgen

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1500 bis 1848<br />

stammend, der im Amt des Kantors hier durch zwei Jahre <strong>in</strong> jeder Art und Weise befriedigt<br />

hat, durch Artigkeit, durch Mäßigung, durch die schuldige Ehrerbietung gegen Vorgesetzte,<br />

durch Nüchternheit und Eifer für den Frieden sich Liebe [Zuneigung] verdient hat und<br />

ihn, der nun von uns Abschied nimmt, allen, die es betrifft, zu empfehlen.<br />

Gegeben [<strong>in</strong>] Großkopisch am Tag [des] 30. Oktober 1831.<br />

Georg Gottlieb Auner e. h., Pfarrer dem A[ugsburger] B[ekenntnisse] zugehörend.“<br />

Auch Johann B<strong>in</strong>der wird alle<strong>in</strong> durch nachfolgendes Zeugnis belegt:<br />

„Der Überbr<strong>in</strong>ger der vorliegenden [Zeilen] Johann B<strong>in</strong>der aus Malmkrog hat im Verlaufe<br />

des jüngst vergangenen Jahres hier am Orte das Amt e<strong>in</strong>es Glöckners ausgeübt und sich so<br />

<strong>in</strong> der Ausübung se<strong>in</strong>es Amtes gezeigt, dass es nichts gibt, was wir ihm als Fehler glauben<br />

anrechnen zu müssen. Was die Sitten anlangt, glauben wir ke<strong>in</strong>en Augenblick zögern zu<br />

müssen, da wir ja ihre Unverletztheit mit gebührendem Lobe rühmen möchten. Den nun<br />

von hier zur Annahme des Kantoramtes <strong>in</strong> <strong>Roseln</strong> Abreisenden entlassen wir mit dem<br />

Wunsch, dass er als e<strong>in</strong> den Patronen aller Ordnungen und ebenso allen Gönnern ganz<br />

besonders Empfohlener wegziehe.<br />

Gegeben <strong>in</strong> Jakobsdorf [bei Agnetheln] am Tag vor dem 1. November 1838.<br />

Johannes Friedrich Friedsmann Pfarrer der Kirche Jakobsdorfs.“<br />

Dagegen ist aus dem Protokoll des Lokalkonsistoriums aus 1847 bekannt, dass diese<br />

Körperschaft mit dem damaligen Rektor, dessen Name nicht bekannt ist, Probleme<br />

hatte, wegen Kauf von Instrumenten und der Pflege des Schulgartens. Wohl der gleiche<br />

d<strong>in</strong>gte im Herbst e<strong>in</strong>en Cantor aus Halwelagen. Auf Anfrage teilte der dortige Pfarrer<br />

mit, der Mann sei e<strong>in</strong> Zänker und Trunkenbold. Da dieser aber erfahren hatte, dass man<br />

über ihn Erkundigungen e<strong>in</strong>zog, kündigte er se<strong>in</strong>en Dienst auf. Das Lokalkonsistorium<br />

beschloss, strengstens darauf zu achten, dass nicht wieder e<strong>in</strong> unbrauchbares Individuum<br />

angestellt werde.<br />

Im gleichen Jahr musste, wie aus dem Protokoll der Sitzung vom 5. Oktober 1847<br />

verlautet, der Hann Michael Buchholzer von Sr. Hochwohlgeboren dem Herrn Nationsgrafen<br />

aus se<strong>in</strong>em Amt beseitigt werden. Er hatte sich allerlei Eigenwilligkeiten<br />

geleistet und se<strong>in</strong> Sohn g<strong>in</strong>g der Jugend mit bösem Beispiel voraus.<br />

2.3.2 Bericht über die Rosler Schule aus 1818<br />

Bischof Daniel Georg Neugeboren hatte 1818 e<strong>in</strong>en Fragebogen mit 64 auf die<br />

Schule bezogenen Fragen an alle Geme<strong>in</strong>den gesandt. Die Antwort aus <strong>Roseln</strong> bietet<br />

e<strong>in</strong> deutliches Bild. 97<br />

„Beantwortung der, über die E<strong>in</strong>richtung, den Gang und Stand wie auch die nötigen Verbesserungen<br />

der Schulanstalten zu <strong>Roseln</strong> gestellte Fragen.<br />

Auf die 1. In <strong>Roseln</strong> besteht e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>e Dorfs­Schule.<br />

2. Die Knabenschule ist von der Mädchenschule nicht abgesondert. Es hat nie e<strong>in</strong><br />

absonderliches Gebäude zu e<strong>in</strong>er Mädchenschule hierorts bestanden, folglich auch ke<strong>in</strong><br />

Mädchenlehrer angestellt werden können. Die größeren Mädchen und größeren Knaben<br />

gehören zur ersten Klasse und werden von dem Schulmeister <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er besonderen Klasse<br />

unterrichtet; die Kle<strong>in</strong>sten h<strong>in</strong>gegen gehören zur zweiten Klasse und werden von dem<br />

97 Staatsarchiv Hermannstadt, Fonds Evangelische Kirche, Inv. 2, Fasc. 644.<br />

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