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Roseln mitten in Siebenbürgen

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Aus ältester Zeit<br />

haben. Da die Mühle am Rosler Bach zur Zeit der Conscriptionen nicht erfasst wurde,<br />

existierte sie gewiss nicht mehr.<br />

An die vierhundert Jahre ungewisser Zeitläufe wohnten die Müller jedenfalls <strong>in</strong> oder<br />

bei der Mühle am Harbach. Es waren die Jahre der Türkene<strong>in</strong>fälle und anderer kriegerischen<br />

Ereignisse. E<strong>in</strong>e öffentliche Straße führte an ihr vorbei. Sie wird nicht nur<br />

e<strong>in</strong>mal niedergebrannt worden se<strong>in</strong>. Es ist anzunehmen, dass die Müllersleute sich <strong>in</strong><br />

der Nähe e<strong>in</strong>en Unterschlupf bereitet hatten, um vor plötzlich nahenden Fe<strong>in</strong>den untertauchen<br />

zu können. Infolge der Regulierungen des Harbachs <strong>in</strong> den sechziger Jahren<br />

des 20. Jahrhunderts s<strong>in</strong>d alle Spuren von Mühle und Wehr getilgt. Reste e<strong>in</strong>es Unterstandes<br />

könnten vielleicht doch noch e<strong>in</strong>mal entdeckt werden.<br />

Wann wurde sie aufgelassen und aus welchen Gründen? Wir können nur Vermutungen<br />

aussprechen. Durch M<strong>in</strong>derung des Waldes und Vergrößerungen der Ackerflächen<br />

im Harbachtal kam es häufig zu Überschwemmungen, die die Mühle mitnahmen.<br />

Da 1825 wieder am Rosler Bach, wohl beim Wehr, e<strong>in</strong>e Kirchenmühle funktionierte,<br />

wurde vermutlich kurz vorher die Geme<strong>in</strong>demühle aufgelassen. Von da ab erhielten die<br />

Schönberger die jährlichen 4 Gulden (oder <strong>in</strong>zwischen wohl 8 WW.) nicht mehr, dafür<br />

ihren Hattertteil zurück. Ob sich dafür <strong>in</strong> Schönberg noch e<strong>in</strong> Beleg f<strong>in</strong>det?<br />

E<strong>in</strong> neues Kapitel beg<strong>in</strong>nt mit den nächsten drei Urkunden, die von e<strong>in</strong>er ganz anderen<br />

Mühle berichten.<br />

Die Urkunde vom 19. Januar 1663 82 gestattet den Schönbergern, aufgrund e<strong>in</strong>er<br />

Ortsbesichtigung des Hermannstädter Königsrichters Andreas Fleischer, des Hermannstädter<br />

Bürgermeisters Johann Simonius und des Schenker Königsrichters Mart<strong>in</strong><br />

Meltzer e<strong>in</strong>e eigene Mühle zu errichten. Die Zuleitung des Wassers ist unterhalb der<br />

Rosenthaler Mühle anzulegen, die Rosler sollen weder an ihrer Mühle noch am Hattert<br />

Schaden leiden.<br />

Schon am 6. März 1663 werden der Schenker Königsrichter Mart<strong>in</strong> Meltzer und Mart<strong>in</strong><br />

Schnabel, Stuhlsrichter von Großschenk, an den Harbach gerufen, wo namens der<br />

ganzen Geme<strong>in</strong>de <strong>Roseln</strong> deren Hann, Johann Fleischer, sowie Hannes B<strong>in</strong>der, Andreas<br />

Franck, Hans Fleischer, Michael Schuster, Hans Töpfer, Hans Härtel und Petrus B<strong>in</strong>der,<br />

Älteste der Geme<strong>in</strong>de, protestieren, falls durch die Wasserleitung, geme<strong>in</strong>t ist wohl der<br />

Rückstau der Schönberger Mühle, der Rosler Mühle oder dem Rosler Hattert Schaden<br />

entstehen würde. Die Schönberger, vertreten durch ihren Hann Leonhard Konnert und<br />

durch die Ältesten Johann Schneider, Merten Konnert, Michaelis Honn, Hans Czäkel<br />

und Simon Ohrendt, hören es gutwillig an und versichern, im Fall, dass den Roslern<br />

Schaden entstehen sollte, <strong>in</strong> eigener Mühe und Arbeit alles <strong>in</strong> den vorherigen Zustand<br />

zu br<strong>in</strong>gen. Sie verpflichten sich, für saubere Gräben zu sorgen, auch auszuhebende Erde<br />

immer auf Rosler Seite h<strong>in</strong> aufzuhäufen.<br />

E<strong>in</strong>hundertsiebenundzwanzig Jahre später, am 21. Juli 1790, 83 gestattet das Schenker<br />

Stuhlsgericht der Geme<strong>in</strong>de Schönberg,<br />

82 LZ. 16, 19. Jan. 1663: Am Harbach wird den Schönbergern gestattet, e<strong>in</strong>e Mühle zu errichten,<br />

falls Rosler nicht zu Schaden kommen. Wie oben.<br />

83 LZ. 21, 21. Juli 1790: Das Schenker Stuhlsgericht gestattet den Schönbergern, statt der Mühle<br />

mit e<strong>in</strong>em Läufer e<strong>in</strong>e oberschlächtige mit 3 Läufern zu errichten.

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