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Roseln mitten in Siebenbürgen

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428<br />

Anhang<br />

Pfarrer zugewiesen, der nach der Reformation als Familienvater größerer E<strong>in</strong>nahmen<br />

bedurfte als se<strong>in</strong> eheloser katholischer Amtsvorgänger.<br />

Wie groß die von den Medemäckern jährlich als Pacht e<strong>in</strong>gehobene Fruchtabgabe<br />

war, ist nirgend genau verzeichnet. 80 Doch erfahren wir, dass die Kirchenväter Jahr um<br />

Jahr e<strong>in</strong>ige Kübel Hafer und Korn (Weizen) zu verkaufen <strong>in</strong> der Lage waren. Es kam<br />

auch vor, daß sie aus dem so gesammelten Fruchtvorrat an Geme<strong>in</strong>demitglieder e<strong>in</strong>en<br />

Teil ausliehen, ohne Preisersatz, demnach e<strong>in</strong>fach auf späteren Rückersatz. So wurde<br />

dem Schulmeister mit Brotfrucht ausgeholfen, bis er se<strong>in</strong>en Jahrlohn, gleichfalls <strong>in</strong><br />

Feldfrüchten, erhielt. Es spricht sich <strong>in</strong> diesem besondern Fall zugleich e<strong>in</strong> wohlme<strong>in</strong>endes<br />

Entgegenkommen dem Lehrer gegenüber aus, das <strong>in</strong> anderer Weise auch die<br />

zum „Schulmeistermahl“, dem vom neugewählten Schulleiter gespendeten Festmahl,<br />

beigesteuerten Achtel We<strong>in</strong> bezeugen.<br />

Die zweite, regelmäßig fließende E<strong>in</strong>nahmsquelle war der „Wäglohn“ von der Hanfwaage.<br />

81 Die Rosler bauten als vornehmlichste Handelspflanze Hanf an. E<strong>in</strong> ganzer<br />

Talgrund, das „Hanftal“, war se<strong>in</strong>em Anbau e<strong>in</strong>geräumt. Den fertig gerösteten und<br />

abgezogenen Hanf verkauften sie dann an städtische Gewerbsleute. Sie brauchten ihn<br />

nicht auf den Jahrmarkt zu führen, die Käufer kamen <strong>in</strong>s Dorf, um den se<strong>in</strong>er Güte<br />

halber offenbar weitbekannten Hanf abzuholen. Sie kamen von fernher, von Klausenburg<br />

und Kronstadt – am häufigsten wohl aus der letztangeführten Stadt, da e<strong>in</strong>e böse<br />

Stelle auf dem Felde, die den „Kronern“ bei ihren Fahrten nach und von <strong>Roseln</strong> wohl<br />

Schwierigkeiten machte, „bei der Kroner Moor“ genannt ward. Der Hanf wurde nach<br />

Gewicht verkauft; zum Abwägen bedurfte es e<strong>in</strong>er großen und zugleich zuverlässigen<br />

Waage. Ihrer Größe wegen konnte sie nicht jeder Verkäufer sich anschaffen und nicht<br />

jedem würde der Käufer getraut haben. So halfen sich die Rosler <strong>in</strong> der Weise, daß sie<br />

e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Waage vor der Kirche aufstellen ließen, die gleichsam amtliches Gepräge<br />

hatte und so für die Käufer und Verkäufer gleichermaßen verläßlich erschien. Für<br />

das Abwägen wurde e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Gebühr e<strong>in</strong>gehoben und diese Gebühr ließ man <strong>in</strong> den<br />

Kirchenbeutel e<strong>in</strong>fließen. So waren alle Teile zufrieden und die Kirche gewann e<strong>in</strong>e alljährliche<br />

sichere E<strong>in</strong>nahme, die nicht viel, aber doch immer etwas abwarf und von den<br />

Wägenden nicht als drückend empfunden wurde.<br />

In den späteren Jahren ist noch von e<strong>in</strong>er dritten E<strong>in</strong>nahmequelle die Rede, jedoch<br />

nicht alljährlich. Es ist e<strong>in</strong>e Begräbnistaxe. Sie war ziemlich hoch (bis zu 1 Gulden),<br />

kann also nur von den wohlhabenderen Geme<strong>in</strong>demitgliedern geleistet worden se<strong>in</strong>.<br />

Auch die Namen derer, für die diese Gebühr gezahlt ward, weisen auf die führenden, die<br />

Amtsstellen bekleidenden Familien h<strong>in</strong>. 82 Das alles legt den Schluß nahe, daß es sich um<br />

besondere Begräbnisstellen handelte, nicht um die für gewöhnlich auf dem Kirchhof<br />

80 Im Kirchenrechnungsbuch 1762­1863 s<strong>in</strong>d unter den jährlichen E<strong>in</strong>nahmen Summen angeführt,<br />

1798 z. B. 3 fl. 84 den. Verglichen mit den anderen E<strong>in</strong>künften e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Summe:<br />

Kassarest 68 fl. 76 den., Kirchengeld 21 fl. 72 den., e<strong>in</strong>e Spende über 10 fl. ist freilich e<strong>in</strong>e<br />

Ausnahme, doch ist auch an die spätere Mühlenpacht zu denken, die bei 125 fl. lag. Möglich<br />

ist, dass nur e<strong>in</strong> Teil des „Medem“ <strong>in</strong> die Kirchenkasse floss, das übrige dem Pfarrer gehörte.<br />

81 Anm. C.W.: Dieser ersche<strong>in</strong>t im Kirchenrechnungsbuch 1762­1863 gar nicht.<br />

82 Anm. C.W.: Das Kirchenrechnungsbuch 1762­1863 weist sehr unterschiedliche Spenden<br />

nach Todesfällen aus.

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