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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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Bernd Holthusen / Heiner Schäfer<br />

Hilfen zur Erziehung (vgl. SGB VIII §§ 27ff.) 53 auswählen <strong>und</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen einleiten. Än<strong>der</strong>t sich die Familiensituation, können<br />

auch gewaltpräventive Effekte erwartet werden. Deshalb werden Eltern<br />

in schwierigen Erziehungssituationen auch möglichst früh Hilfen angeboten,<br />

z. B. von <strong>der</strong> eher leicht zugänglichen Erziehungsberatung, die als<br />

Regelangebot <strong>der</strong> Hilfen zur Erziehung Eltern Rat <strong>und</strong> Unterstützung<br />

anbietet o<strong>der</strong> sie an an<strong>der</strong>e Einrichtungen vermittelt. Das Beispiel macht<br />

deutlich, dass es hier eine enge Verbindung zwischen <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

<strong>und</strong> dem Handlungsfeld Familie (3 Kap. 2.1 »Familie«) gibt.<br />

Der Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe ist auch die Aufgabe des staatlichen Wächteramtes<br />

zugewiesen. Sie ist für den Schutz von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

zuständig, soll Gefährdungen des <strong>Kindes</strong>wohls früh erkennen <strong>und</strong><br />

die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Hier geht es nicht mehr um<br />

Freiwilligkeit. Bei Gefährdung des <strong>Kindes</strong>wohls in <strong>der</strong> Familie ist z. B. eine<br />

Fremdunterbringung in einem He<strong>im</strong> o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Einrichtungen möglich<br />

(3 Kap. 2.1.1 »Familie/<strong>Kindes</strong>wohlgefährdung« sowie Kap. 2.6.1<br />

»Justiz/Familiengericht«). Wenn die Eltern dies ablehnen, geht es nicht<br />

ohne die Mitwirkung des Familiengerichts, denn nur das kann in das<br />

elterliche Sorgerecht eingreifen. Eine Genehmigung des Familiengerichtes<br />

ist beispielsweise auch für die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Jugendhilfe notwendig (siehe BGB § 1631b).<br />

Potenziell gewalttätige Jugendliche<br />

Die <strong>im</strong> Folgenden beschriebenen <strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> Jugendhilfe richten sich<br />

an junge Menschen in Situationen, in denen Erwachsene hohe Gewaltrisiken<br />

vermuten. Mit diesen <strong>Strategien</strong> verbinden sich zwei unterschiedliche<br />

Erwartungen an pädagogisches Handeln. Zum einen sollen die Angebote<br />

für die Erziehung hin<strong>der</strong>liche Faktoren beseitigen. Die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Jugendlichen zu eigenverantwortlichen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeiten steht <strong>im</strong> Mittelpunkt. Die Angebote setzen an den Interessen<br />

<strong>der</strong> Jugendlichen an <strong>und</strong> mit ihnen gemeinsam wird nach Lösungen<br />

gesucht. Zum an<strong>der</strong>en soll die Jugendhilfe zur Befriedung <strong>und</strong> Beruhigung<br />

<strong>der</strong> Situation beitragen, denn Erwachsene wollen häufig »ruhig<br />

53 Die Hilfen zur Erziehung (HzE) sind Leistungen <strong>der</strong> Jugendhilfe, die von den Eltern bzw.<br />

von an<strong>der</strong>en Personensorgeberechtigten beantragt werden müssen. In einer Hilfeplanung<br />

werden mit Jugendlichen, Eltern <strong>und</strong> Fachkräften Probleme besprochen, Entwicklungsziele<br />

festgelegt <strong>und</strong> über Hilfen entschieden. In dem Verfahren spiegelt sich Partizipation als<br />

gr<strong>und</strong>legendes Prinzip <strong>der</strong> Jugendhilfe wi<strong>der</strong> <strong>und</strong> es wird deutlich, dass das Ergebnis <strong>der</strong><br />

sozialen Arbeit ein Resultat einer Koproduktion von Adressaten <strong>und</strong> Fachkräften ist.<br />

144<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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