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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

sich darauf, das Verfahren zu organisieren sowie Fairness <strong>und</strong> Angemessenheit<br />

sicherzustellen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass die institutionellen Reaktionen, bei wegen Gewalt<br />

straffälligen Jugendlichen ebenso wie bei allen straffälligen Jugendlichen,<br />

von drei Prinzipien geprägt sind:<br />

a) Hilfe geht vor Strafe,<br />

b) ein informelles wird vor dem formellen Verfahren angewandt <strong>und</strong><br />

c) ambulante Maßnahmen haben Vorrang vor stationären Maßnahmen.<br />

Um diese Prinzipien realisieren zu können, ist eine gute Kooperation<br />

zwischen Jugendhilfe <strong>und</strong> Justiz notwendig, bei <strong>der</strong> die Jugendhilfe die<br />

Angebote bereitstellt. Die »Jugendhilfe <strong>im</strong> Strafverfahren« (Jugendgerichtshilfe)<br />

regt früh eine informelle Verfahrenserledigung an <strong>und</strong> ist<br />

Trägerin <strong>der</strong> ambulanten Maßnahmen. An dieser wichtigen Schnittstelle<br />

betont die Jugendhilfe nicht die (Gewalt-)Tat <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Bestrafung, sie<br />

macht vielmehr auf die Lebenslagen <strong>und</strong> die Probleme <strong>der</strong> Jugendlichen<br />

aufmerksam. Damit diese zukünftig mit wenig o<strong>der</strong> ganz ohne Gewalt<br />

auskommen können, entwickelt sie Maßnahmen <strong>und</strong> bietet diese an.<br />

Im Verfahren vor dem Jugendgericht orientiert sich die Jugendhilfe eng<br />

an den vorhandenen Strukturen <strong>der</strong> Justiz. Das Verhältnis zwischen den<br />

pädagogischen Fachkräften <strong>und</strong> den meist männlichen tatverdächtigen<br />

Jugendlichen soll gemeinsames Arbeiten ermöglichen, das an den Interessen,<br />

den Kompetenzen <strong>und</strong> Ressourcen <strong>der</strong> Jugendlichen, <strong>und</strong> nicht an<br />

<strong>der</strong>en Defiziten, ausgerichtet ist. Dazu muss die Fachkraft zur Selbstreflexion<br />

fähig sein, sich mit eigenen Gewalterfahrungen <strong>und</strong> ihrer Ge-<br />

schlechterrolle, mit dem eigenen kulturellen Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> den eigenen<br />

Erfahrungen auseinan<strong>der</strong> setzen können.<br />

Wird ein Jugendlicher wegen einer Gewalttat verurteilt, werden häufig<br />

die <strong>im</strong> Folgenden vorgestellten Maßnahmen angewendet:<br />

In Sozialen Trainingskursen werden straffällige Jugendliche <strong>und</strong> junge<br />

Heranwachsende, die wegen einer mittelschweren Straftat 64 verurteilt<br />

wurden, durch jugendrichterliche Weisung vermittelt. Dort sollen sie sich<br />

vor allem mit sich selbst <strong>und</strong> ihrer Situation, mit ihrem Verhältnis zu<br />

Gewalt <strong>und</strong> Drogen, mit den Problemen in Familie, Schule, Beruf o<strong>der</strong><br />

Partnerschaft auseinan<strong>der</strong> setzen. Soziale Trainingskurse knüpfen an <strong>der</strong><br />

Lebenswelt <strong>der</strong> Jugendlichen an <strong>und</strong> werden in Fachkreisen inzwischen<br />

allgemein als Alternative zu Arbeitsauflagen, Geldstrafen <strong>und</strong> Jugendar-<br />

64 Darunter werden meist Körperverletzungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Gewaltdelikte verstanden.<br />

151<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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