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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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Thomas Meysen<br />

rung be<strong>im</strong> Familiengericht ein, handelt es sich häufig um Scheinanpassungen<br />

o<strong>der</strong> kurzfristige Verhaltensmodifikationen. Statt so früh wie<br />

möglich die notwendigen Hilfen zur Abwendung <strong>der</strong> <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung<br />

installieren zu können, kommt es zu weiteren Verzögerungen. Im<br />

Kontext von depressiver Disposition <strong>der</strong> Eltern können (familiengerichtliche)<br />

Gebote <strong>und</strong> Ermahnungen die Problemlage sogar verschärfen.<br />

Eine Anrufung des Familiengerichts erst zu einem Zeitpunkt, an dem<br />

dieses »nur noch« einen Sorgerechtsentzug aussprechen kann, hat daher<br />

häufig auch seine fachliche Berechtigung. Diese von Familienrichterinnen<br />

bzw. -richtern mitunter als <strong>und</strong>ankbar empf<strong>und</strong>ene Rollenzuweisung ist<br />

<strong>im</strong> Interesse eines effektiven Kin<strong>der</strong>schutzes hinzunehmen.<br />

2.6.1.4 Empfehlungen an Politik <strong>und</strong> Praxis<br />

Die familiengerichtlichen Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> in Bezug<br />

auf Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche werden bislang nur unzureichend ausgeschöpft.<br />

Denkbare Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Situation sind:<br />

Vorbereitende Weiterbildung <strong>und</strong> regelmäßige, verbindliche Fortbildung<br />

zur systematischen Qualifikation <strong>der</strong> Familienrichterinnen <strong>und</strong><br />

-richter in sozialwissenschaftlichen Fragen betreffend die kindliche Entwicklung,<br />

Gefährdungsaspekte, Folgen von <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung sowie<br />

über Strukturen, Formen <strong>und</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> Hilfen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Wirkungen.<br />

Einführung basaler Gr<strong>und</strong>standards <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzarbeit wie strukturierte<br />

<strong>und</strong> vertrauliche kollegiale Fallreflexion <strong>und</strong> die Möglichkeit einer<br />

Inanspruchnahme von Supervision.<br />

Neufassung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>norm über die Voraussetzungen einer <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung<br />

in § 1666 BGB; zu überdenken wären insbeson<strong>der</strong>e die<br />

sprachlich-inhaltlich antiquierte Aufzählung <strong>der</strong> Gefährdungsursachen<br />

o<strong>der</strong> das Fehlen einer ausdrücklichen Erwähnung <strong>der</strong> erzieherischen<br />

Bedürfnisse bzw. Defizite, die Anlass für familiengerichtliche Maßnahmen<br />

etwa bei gewalttätigen Kin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Jugendlichen sein können.<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Reaktionsalternativen von Familienrichterinnen<br />

<strong>und</strong> -richtern in Verfahren wegen <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung <strong>im</strong> Gesetz, wie<br />

bspw. das Gebot an Eltern, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten<br />

o<strong>der</strong> Hilfen in Anspruch zu nehmen.<br />

Einführung einer verbindlichen »Nachkontrolle«, wenn die Entscheidung<br />

getroffen wird, von einem (teilweisen) Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge<br />

abzusehen – bei gleichzeitig angemessener Berücksichtigung dieser<br />

Verfahrensweise in den Pensenschlüsseln.<br />

204<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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