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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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Familiengerichtliche <strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong><br />

2.6.1.3 Handlungsstrategien<br />

Qualifizierungsbedarf bei <strong>der</strong> Einschätzung von <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung<br />

Familienrichterinnen <strong>und</strong> -richter sind Juristinnen bzw. Juristen. Im Studium<br />

<strong>der</strong> Rechtswissenschaft sowie <strong>im</strong> Referendariat erhalten sie keine<br />

Qualifizierung, die sie zur Einschätzung von <strong>und</strong> Reaktion auf <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung<br />

befähigen. Die Ausbildung vermittelt insbeson<strong>der</strong>e kein<br />

Wissen über die kindliche Entwicklung, Gefährdungsaspekte, die Folgen<br />

von <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung sowie über die Möglichkeiten <strong>der</strong> Hilfe <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en Wirksamkeit. Wer Familienrichterin bzw. Familienrichter wird, hat<br />

somit bezüglich dieser Fragen einen f<strong>und</strong>amentalen Qualifizierungsbedarf.<br />

Dieser wird von etlichen Familienrichterinnen <strong>und</strong> -richtern mit außergewöhnlichem<br />

persönlichen Engagement <strong>und</strong> Selbststudium ausgeglichen.<br />

Die notwendige Qualifizierung bleibt jedoch weitgehend dem individuellen<br />

Einsatz des/<strong>der</strong> Einzelnen überlassen. Aus struktureller Perspektive<br />

kann das Angebot <strong>und</strong> die Nutzung von Weiterbildung in nahezu allen<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n als zufällig <strong>und</strong> unsystematisch bezeichnet werden, sie<br />

sind durch die Justizverwaltungen in keiner Weise ausreichend gesichert<br />

<strong>und</strong> quantitativ sowie oft auch qualitativ völlig unzureichend. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

eigene Erfahrungen als Eltern qualifizieren nicht, individuelle<br />

Lebenskontexte frem<strong>der</strong> Familien angemessen bewerten <strong>und</strong> Perspektiven<br />

für beson<strong>der</strong>s belastete Kin<strong>der</strong> prognostizieren bzw. mitgestalten<br />

zu können.<br />

Fehlende fachliche Qualifikation führt dazu, dass den Familienrichterinnen<br />

<strong>und</strong> -richtern die Rezeption <strong>der</strong> sozialwissenschaftlichen Expertise,<br />

die von Jugendamt, Verfahrenspflegerinnen <strong>und</strong> -pfleger o<strong>der</strong> Sachverständigen<br />

ins Verfahren eingebracht werden, nur bedingt möglich ist.<br />

Damit fehlen insbeson<strong>der</strong>e bei divergieren<strong>der</strong> Sichtweise <strong>der</strong> Fachleute<br />

die Kriterien für eine Bewertung <strong>der</strong> fachlichen Einschätzungen. Es<br />

besteht die Gefahr, dass diese mangels an<strong>der</strong>er Bezugspunkte durch<br />

sachfremde Erwägungen ersetzt werden, etwa durch die höhere gesellschaftliche<br />

Reputation von Psychologinnen <strong>und</strong> Psychologen, o<strong>der</strong> Ärztinnen<br />

<strong>und</strong> Ärzten gegenüber Sozialpädagoginnen <strong>und</strong> -pädagogen o<strong>der</strong><br />

die Überzeugungskraft des persönlichen Auftretens.<br />

Beson<strong>der</strong>s deutlich werden diese Defizite in den seltenen, meist eilbedürftigen<br />

Verfahren zur Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung.<br />

Die speziellen Kenntnisse über <strong>der</strong>en Folgen sowie über Erfolg<br />

versprechende alternative Maßnahmen können we<strong>der</strong> vorausgesetzt<br />

noch auf die Schnelle erworben werden.<br />

199<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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