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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> Rahmen des Jugendkr<strong>im</strong>inalrechts<br />

mehr als achtjähriger kr<strong>im</strong>inalpolitischer Diskussion mit dem 1. Gesetz<br />

zur Än<strong>der</strong>ung des Jugendgerichtsgesetzes abgeschlossen.<br />

Prägen<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz ist <strong>der</strong> Erziehungsgedanke. Er ist <strong>im</strong> Gesetz nicht<br />

expressis verbis definiert, wird aber in zahlreichen Formulierungen<br />

erwähnt <strong>und</strong> in den Regelungsinhalten vorausgesetzt. Er soll vor allem<br />

erneuten Straftaten Jugendlicher o<strong>der</strong> Heranwachsen<strong>der</strong> entgegenwirken.<br />

Um dies zu erreichen, sind die Rechtsfolgen <strong>und</strong>, soweit möglich,<br />

das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Dabei<br />

geht es nach heute herrschendem Verständnis nicht um Erziehung in<br />

einem umfassenden Sinn mit Einwirkung auf Persönlichkeit <strong>und</strong> Entwicklung.<br />

Das können Strafrecht <strong>und</strong> Gerichtsbarkeit nicht leisten. Das erzieherische<br />

Ziel des Jugendstrafrechts beschränkt sich auf die künftige<br />

Legalbewährung. Dazu sollen vor allem erzieherische, helfende <strong>und</strong><br />

befähigende sowie eine positive Entwicklung för<strong>der</strong>nde Mittel eingesetzt<br />

werden. Diese sollen Vorrang vor repressiv geprägten Maßnahmen<br />

haben, damit <strong>der</strong>en schädliche Nebenwirkungen vermieden werden<br />

können.<br />

Diese Orientierung des Jugendkr<strong>im</strong>inalrechts resultierte bei <strong>der</strong> Kodifizierung<br />

des strafrechtlichen Jugendrechts 1923 aus<br />

den Erkenntnissen <strong>der</strong> damaligen kr<strong>im</strong>inologischen Forschung,<br />

den Einsichten <strong>der</strong> Gerichtspraxis in die Bedeutung <strong>der</strong> sozialen Lage<br />

junger Menschen als eine wesentliche Ursache <strong>der</strong> Straffälligkeit <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Erfahrung <strong>der</strong> Unwirksamkeit von Kr<strong>im</strong>inalstrafen zur Vermeidung<br />

sozial bedingter Verfehlungen.<br />

Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1923 stellte deshalb den Erziehungsgedanken<br />

zentral in das neue Gesetz <strong>und</strong> gab ihm Vorrang vor Sanktionen<br />

kr<strong>im</strong>inalrechtlichen Charakters. Der Erziehungsgedanke hat sich in<br />

<strong>der</strong> weiteren Praxis bewährt <strong>und</strong> ist von <strong>der</strong> Forschung insbeson<strong>der</strong>e <strong>im</strong><br />

letzten Quartal des vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>ts vielfach bestätigt worden.<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz Erziehung statt Strafe ist allerdings nicht leicht vermittelbar.<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Politik neigen bei kr<strong>im</strong>inellen Taten junger Menschen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wenn sie mit <strong>der</strong> Anwendung körperlicher Gewalt<br />

verb<strong>und</strong>en sind, eher zu Repression <strong>und</strong> Vergeltung. Jedoch haben kr<strong>im</strong>inologische<br />

Forschungen <strong>und</strong> langjährige Erfahrungen <strong>der</strong> aufgeklärten<br />

Gerichtspraxis dies als eher kr<strong>im</strong>inalitätsverfestigend erkannt. Dies gilt<br />

nicht nur für die verbreitete Bagatellkr<strong>im</strong>inalität junger Menschen, son<strong>der</strong>n<br />

gerade auch für Straftaten mit Gewaltanwendung (siehe Ostendorf<br />

2003: XVIff., XXI; Walter 2005: Rd.-Nr. 140-330; Heinz 2006: 86-90).<br />

211<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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