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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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Wiebke Steffen / Reinhold Hepp<br />

fügung gestellt, die Entscheidungen erleichtern <strong>und</strong> so auch das Verfahren<br />

beschleunigen können.<br />

Zu den bewährten <strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> Polizei <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Jugendkontaktarbeit<br />

gehört auch <strong>der</strong> Einsatz von speziell ausgebildeten Jugendbeamtinnen<br />

<strong>und</strong> -beamten.<br />

Jugendsachbearbeitung<br />

Die repressiv ausgerichtete Jugendsachbearbeitung <strong>der</strong> Polizei orientiert<br />

sich am Jugendkr<strong>im</strong>inalrecht. Dessen Gr<strong>und</strong>satz »Erziehung vor Strafe«<br />

wirkt sich auch auf das Vorverfahren aus, das <strong>im</strong> Wesentlichen durch die<br />

polizeilichen Ermittlungen geprägt wird. Damit ist die Polizei ebenfalls zu<br />

kr<strong>im</strong>inalpädagogischem Handeln verpflichtet, zu einem adäquaten<br />

Umgang mit den min<strong>der</strong>jährigen Tatverdächtigen (siehe Dietsch/Gloss<br />

2005: 120f.). Nach Möglichkeit sollten in diesem Bereich deshalb beson<strong>der</strong>s<br />

ausgebildete Jugendsachbearbeiter eingesetzt werden; an<strong>der</strong>s als<br />

bei <strong>der</strong> Justiz ist diese Spezialisierung für die Polizei jedoch nicht normativ<br />

festgeschrieben.<br />

Eine möglichst wi<strong>der</strong>spruchsfreie Aufklärung <strong>der</strong> Tat ist Voraussetzung<br />

für alle folgenden präventiven <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> repressiven Maßnahmen. Außerdem<br />

ist es das Ziel <strong>der</strong> polizeilichen Jugendsachbearbeitung, »pädagogisch«<br />

auf den Täter einzuwirken. Dabei kommt das Handlungskonzept<br />

Intervention zum Einsatz, das auf Nachhaltigkeit angelegt ist <strong>und</strong> weit<br />

über die Aufklärung <strong>der</strong> strafbaren Handlung hinausgeht. Es richtet sich<br />

an einem konkreten Problem aus, das sich auf eine Person o<strong>der</strong> eine<br />

genau definierte Gruppe beschränken lässt (siehe Dietsch/Gloss 2005:<br />

248f.). Zur polizeilichen Intervention gehören Maßnahmen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr<br />

nach dem Polizeirecht <strong>und</strong> Maßnahmen nach <strong>der</strong> Strafprozessordnung<br />

– wie Platzverweise, Gewahrsamnahmen, Durchsuchungen o<strong>der</strong><br />

Sicherstellungen. Gegebenenfalls zählen auch die Erziehungsgespräche<br />

dazu <strong>und</strong> die Gefähr<strong>der</strong>ansprachen, bei denen potenzielle Straftäter<br />

aufgesucht <strong>und</strong> belehrt werden.<br />

In einigen Län<strong>der</strong>n – so in Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen-<br />

Anhalt <strong>und</strong> Schleswig-Holstein – hat bereits die Polizei <strong>und</strong> nicht erst die<br />

Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ein Diversionsverfahren vorzuschlagen,<br />

also informelle Verfahrenserledigungen anstelle formeller Sanktionierungen.<br />

98<br />

98 Nach dem gegenwärtigen Stand <strong>der</strong> vergleichenden Sanktionsforschung sind die Rück-<br />

fallraten nach Diversion eher niedriger als nach einer Verurteilung (siehe Heinz 2005: 308).<br />

188<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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