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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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Beate Galm / Sabine Herzig / Susanna Lillig / Manuela Stötzel<br />

seine körperliche, geistige <strong>und</strong> seelische Entwicklung <strong>und</strong> kann zu gravierenden<br />

bleibenden Schäden o<strong>der</strong> gar zum Tode des <strong>Kindes</strong> führen« (siehe<br />

Schone et al. 1997: 21). Unterschieden wird zwischen <strong>der</strong> emotionalen,<br />

kognitiven, körperlichen <strong>und</strong> medizinischen Vernachlässigung sowie <strong>der</strong><br />

unzureichenden Beaufsichtigung (vgl. Deegener/Körner 2005b).<br />

Psychische (emotionale, seelische) <strong>Kindes</strong>misshandlung liegt vor, wenn<br />

sorgeverantwortliche Personen ein Kind andauernd o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holt<br />

terrorisieren (Drohungen, Einschüchterungen, Überfor<strong>der</strong>ungen etc.),<br />

ablehnen (ständige Kritik, Herabsetzungen, Erniedrigungen etc.),<br />

isolieren (einsperren, vielfache Kontaktverbote etc.),<br />

vorsätzlich inkonsistent <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>sprüchlich erziehen,<br />

korrumpieren (antisoziales Verhalten för<strong>der</strong>n etc.)<br />

<strong>und</strong> somit eine ges<strong>und</strong>e psychische <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> physische Entwicklung<br />

des <strong>Kindes</strong> gefährden (vgl. Amelang/Krüger 1995, Engfer 1986).<br />

Unter physischer (körperlicher) <strong>Kindes</strong>misshandlung können alle Handlungen<br />

von Eltern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Bezugspersonen verstanden werden,<br />

die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt für einen<br />

einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen physischen o<strong>der</strong> psychischen<br />

Beeinträchtigungen des <strong>Kindes</strong> <strong>und</strong> seiner Entwicklung führen<br />

o<strong>der</strong> vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen bergen (vgl. Kindler<br />

2006a). 11<br />

Um zu einer Begriffsbest<strong>im</strong>mung von sexuellem Missbrauch zu kommen,<br />

ist eine Annäherung von verschiedenen Seiten notwendig. Dies ist zum<br />

einen die <strong>der</strong> gesellschaftlichen Normierung <strong>der</strong> Rechte von Kin<strong>der</strong>n 12 ,<br />

zum an<strong>der</strong>en die Seite <strong>der</strong> schädigenden Auswirkungen sexueller Handlungen<br />

an o<strong>der</strong> vor Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen. In den verschiedenen<br />

Berufs- <strong>und</strong> Handlungsfel<strong>der</strong>n werden diese Aspekte in unterschiedlicher<br />

Form für die Begriffsbest<strong>im</strong>mung berücksichtigt.<br />

11 Die Debatte um die Definition von <strong>Kindes</strong>misshandlung bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

folgende Fragen: Inwieweit wird nur bei eingetretenen o<strong>der</strong> bereits bei drohenden Schädigun-<br />

gen von körperlicher Misshandlung gesprochen? Finden nur körperliche o<strong>der</strong> auch psychische<br />

Verletzungen Berücksichtigung? Muss eine absichtliche Handlung vorliegen o<strong>der</strong> wird auch<br />

fahrlässige Gewaltanwendung als <strong>Kindes</strong>misshandlung gewertet? Inwieweit bilden religiöse<br />

o<strong>der</strong> kulturelle Praktiken (z. B. männliche Beschneidung) eine Ausnahme? Zur Debatte siehe<br />

Kindler 2006a.<br />

12 Hier sei z. B. auf § 34 <strong>der</strong> UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention sowie auf den Abschnitt 2.1.1.2 in<br />

diesem Beitrag hingewiesen.<br />

32<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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