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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> Jugendstrafvollzug<br />

teilweise habitualisiertem abweichenden Verhalten, die Verunselbstständigung<br />

<strong>der</strong> Inhaftierten durch <strong>im</strong>mer gleichen Alltagsroutinen, fremdbest<strong>im</strong>mte<br />

Versorgung durch Anstaltsbetriebe (Kleidung, Mahlzeiten), sehr<br />

begrenzte Wahlmöglichkeiten eigenständiger Lebensführung sowie die<br />

Eigendynamik <strong>der</strong> Vollzugshistorie als Einrichtung <strong>der</strong> Strafjustiz, nicht<br />

<strong>der</strong> Jugendhilfe mit ihrer hinreichend dokumentierten eher strafenden/<br />

verwahrenden Ausrichtung. Diese strukturellen Hemmfaktoren einer<br />

reintegrationsorientierten, »sozialisierenden« <strong>und</strong> zivilisierenden För<strong>der</strong>ung<br />

verweisen auf die Notwendigkeit, <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> Strafvollzug<br />

nicht allein an Maßnahmen für die Inhaftierten festzumachen, son<strong>der</strong>n<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>im</strong>mer auch die Strukturbedingungen pädagogischen<br />

Handelns sowie die Sicherung seiner Nachhaltigkeit in den Blick zu nehmen.<br />

Den Mitarbeitern des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) als<br />

anteilsmäßig weitaus größter Mitarbeitergruppe mit vor allem Aufsichts-,<br />

Erzieher- <strong>und</strong> Versorgungsfunktionen kommt wegen ihrer räumlichen,<br />

aber auch sozialen Nähe zu den Inhaftierten eine zentrale Funktion hinsichtlich<br />

för<strong>der</strong>lichen Kl<strong>im</strong>as sowie <strong>der</strong> Alltagsgestaltung zu. Diese Gruppe<br />

ist bei <strong>der</strong> Entwicklung gewaltpräventiver <strong>Strategien</strong> für den Jugendstrafvollzug<br />

beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />

2.6.3.2 Aggressionsrelevante Ausgangssituationen junger Inhaftierter<br />

Zum Stichtag 31.03.2005 waren von den 7061 Inhaftierten des Jugendvollzugs<br />

(einschließlich <strong>der</strong> nach § 114 JGG Verurteilten) 3422 Heranwachsende<br />

(18 bis unter 21 Jahre), 2912 Erwachsene (21 bis unter<br />

25 Jahre) <strong>und</strong> nur 727 unter 18-Jährige. Die letzteren stellen eine kleine<br />

Min<strong>der</strong>heit von selten mehr als 10% <strong>der</strong> gesamten jeweiligen Vollzugspopulation<br />

dar (vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt 2006). Auch wenn<br />

damit von »Jugend«-Strafvollzug i. e. S. kaum gesprochen werden kann,<br />

hat das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.05.2006<br />

ausdrücklich <strong>und</strong> <strong>im</strong> Hinblick auf Jugendlichen »in <strong>der</strong> Entwicklung<br />

gleichstehende heranwachsende Straftäter« (siehe BVerfG, 2 BvR<br />

1673/04 vom 31.05.2006, Abs. 38) die Verschiedenartigkeit von Jugend-<br />

<strong>und</strong> Erwachsenenvollzug sowie die beson<strong>der</strong>e Verantwortung des Staates<br />

für die weitere Entwicklung des Betroffenen betont (siehe ebd., Abs. 49,<br />

50, 53). Hervorgehoben werden das gewaltpräventiv beson<strong>der</strong>s bedeutsame<br />

soziale Lernen sowie Maßnahmen zur Erleichterung künftiger<br />

beruflicher Integration (siehe ebd., Abs. 53).<br />

Vier wesentliche vollzugsspezifische Gewalt- <strong>und</strong> aggressionsbezogene<br />

Bedingungszusammenhänge können benannt werden:<br />

231<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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