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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

Fanarbeit o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Arbeit mit den jugendlichen Aussiedlern die<br />

Interessen <strong>der</strong> Jugendlichen stärker berücksichtigt <strong>und</strong> öffentlich<br />

diskutiert.<br />

Mit gewalttätigem Verhalten auffällig gewordenen Jugendliche<br />

Jugendgewalt hat, glaubt man <strong>der</strong> öffentlichen Wahrnehmung <strong>und</strong><br />

Berichterstattung, dramatisch zugenommen. Die Bevölkerung fühlt sich<br />

durch Jugendgewalt – genau müsste es heißen: Jungengewalt – bedroht.<br />

Sozialarbeit, auch das ist die öffentliche Wahrnehmung, scheint an ihre<br />

Grenzen zu stoßen. Für die meist männlichen gewalttätigen Jugendlichen,<br />

die von Polizei <strong>und</strong> Justiz erfasst worden sind, sind beson<strong>der</strong>e<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>und</strong> Maßnahmen entwickelt worden. Sie setzen, egal ob die<br />

Gewalt von Einzelnen o<strong>der</strong> Gruppen begangen wurde, meist am einzelnen<br />

»Täter« bzw. »Tatverdächtigen« an. Auch wenn die Tat <strong>im</strong> Kontext<br />

einer Gruppe geschah, wird dieser Zusammenhang in <strong>der</strong> Regel vernachlässigt.<br />

Die sehr kleine Zahl <strong>der</strong> »Mehrfach- <strong>und</strong> Intensivtäter« gilt vielfach<br />

als unerreichbar, aber auch hier geht die Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

prinzipiell davon aus, dass pädagogische Ansätze dazu beitragen können,<br />

Gewaltverhalten zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Zunächst sind für straffällige Jugendliche in erster Linie Polizei <strong>und</strong> Justiz<br />

zuständig (3 Kap. 2.5 »Polizei« <strong>und</strong> Kap. 2.6.2 »Justiz/Jugendgerichtsgesetz«).<br />

Mit Ermahnungen, Auflagen o<strong>der</strong> strafrechtlichen Verfahren üben<br />

sie Zwang auf die Jugendlichen aus. Weil die beschränkte Reichweite<br />

strafen<strong>der</strong> <strong>Strategien</strong> aber bekannt ist, setzen auch Polizei <strong>und</strong> Justiz<br />

ebenso auf pädagogische <strong>Strategien</strong>. Und dafür ist vorrangig die Jugendhilfe<br />

zuständig. Sie entwickelt die pädagogischen Angebote <strong>und</strong> bringt<br />

diese in das strafrechtliche Verfahren ein. Eine enge Kooperation von<br />

Jugendhilfe <strong>und</strong> Justiz ist die Folge.<br />

Während <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Jugendhilfe <strong>im</strong> Strafverfahren aus <strong>der</strong> Perspektive<br />

von Polizei <strong>und</strong> Justiz eher unterstützend <strong>und</strong> weniger gestaltend ist,<br />

sieht die Jugendhilfe das an<strong>der</strong>s. Sie betrachtet sich als einen Akteur<br />

mit eigenständiger Strategie 61 , <strong>der</strong> sich allerdings eng mit den Partnern<br />

abst<strong>im</strong>men <strong>und</strong> Kompromisse eingehen muss. Diese fallen <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

nicht <strong>im</strong>mer leicht.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Strategie <strong>der</strong> Kooperation zwischen Polizei <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

setzt an, wenn die Polizei Jugendliche als Gewalttäter verdächtigt.<br />

61 Dies verdeutlicht nicht zuletzt auch <strong>der</strong> neue § 36a SGB VIII, <strong>der</strong> die Steuerungsver-<br />

antwortung <strong>der</strong> Jugendhilfe betont.<br />

149<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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