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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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Familiengerichtliche <strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong><br />

Jugendamt als auch Familienrichterinnen <strong>und</strong> -richter obligatorisch zu<br />

machen (siehe vgl. §§ 78, 81 SGB VIII).<br />

c) Frühzeitigere Anrufung durch das Jugendamt: Indikation <strong>und</strong><br />

Kontraindikation<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Justiz wird moniert, dass »das beste rechtliche Instrumentarium<br />

ins Leere läuft, wenn die Familienrichterin bzw. <strong>der</strong> Familienrichter<br />

über die einschlägigen Fälle nicht o<strong>der</strong> zu spät informiert wird« (vgl. JMK<br />

2006). Familienrichterinnen bzw. -richter würden meist erst angerufen,<br />

wenn nur noch <strong>der</strong> (teilweise) Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge möglich sei.<br />

Abgesehen von <strong>der</strong> Frage, in welchem Umfang dies zutrifft, ist die Sinnhaftigkeit<br />

einer frühzeitigeren Anrufung zu hinterfragen. Das Familiengericht<br />

ist Interventionsinstanz <strong>und</strong> kann Hilfeprozesse beför<strong>der</strong>n. Die<br />

Familienrichterin bzw. <strong>der</strong> Familienrichter wird dadurch jedoch nicht<br />

selbst zur Helferin bzw. zum Helfer. Als moralische Instanz des »erhobenen<br />

Zeigefingers« taugt das Familiengericht <strong>im</strong> Kin<strong>der</strong>schutz nur äußerst<br />

bedingt. Derzeit ist eine Anrufung des Familiengerichts unterhalb <strong>der</strong><br />

vom Jugendamt eingeschätzten Schwelle des § 1666 (1) BGB unüblich.<br />

Gesetzlich vorgesehen ist sie, wenn eine Gefährdungseinschätzung notwendig<br />

erscheint, die aber nicht mit den auf Freiwilligkeit basierenden<br />

Instrumentarien des Jugendamts, son<strong>der</strong>n nur mit denen des Familiengerichts<br />

möglich ist (siehe § 8a (3) Satz 1 Halbsatz 2 SGB VIII), zu dem<br />

jedoch bislang eine Entsprechung in BGB/FGG fehlt). Gleiches gilt, wenn<br />

die Familie den Kontakt mit dem Jugendamt nachhaltig verweigert <strong>und</strong><br />

über eine Anhörung be<strong>im</strong> Familiengericht <strong>der</strong> Kontakt zwischen Jugendamt/Jugendhilfe<br />

<strong>und</strong> Familie hergestellt bzw. geför<strong>der</strong>t werden soll. Auch<br />

<strong>im</strong> Kontext körperlicher Gewalt, insbeson<strong>der</strong>e männlicher Gewalt, kann<br />

<strong>der</strong> Zwangskontext einer verbindlichen familiengerichtlichen Anordnung<br />

helfen, den Zugang zur Hilfe zu eröffnen, indem bspw. den Eltern die<br />

Einhaltung eines vom Jugendamt befürworteten Schutzkonzepts für ihr<br />

Kind zur Auflage gemacht wird (3 Kap. 2.1.2 »Familie/Partnergewalt«).<br />

Bei desorganisierter Disposition <strong>der</strong> Eltern kann die familiengerichtliche<br />

Intervention die Notwendigkeit einer prioritären Sicherstellung <strong>der</strong> kindlichen<br />

Bedürfnisse für die Eltern erfahrbar machen.<br />

Eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts kann für den Schutz<br />

von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen aber auch kontraindiziert sein. Es ist zu<br />

berücksichtigen, dass diese Intervention das Vertrauensverhältnis in <strong>der</strong><br />

Hilfebeziehung zwischen Familie <strong>und</strong> Fachkraft <strong>im</strong> Jugendamt schwerwiegend<br />

belastet. Sie kann zu dauerhaftem Kontaktabbruch führen,<br />

kann <strong>der</strong> Fähigkeit bzw. Bereitschaft <strong>der</strong> Eltern, Hilfe anzunehmen <strong>und</strong><br />

zu nutzen, zuwi<strong>der</strong>laufen. Lenken Eltern unter dem Eindruck <strong>der</strong> Anhö-<br />

203<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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