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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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Philipp Walkenhorst<br />

2.6.3 <strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> Jugendstrafvollzug<br />

2.6.3.1 Der rechtliche <strong>und</strong> institutionelle Kontext<br />

§ 91 JGG for<strong>der</strong>t für junge Inhaftierte die Erziehung des Verurteilten<br />

dazu, »... künftig einen rechtschaffenen <strong>und</strong> verantwortungsbewussten<br />

Lebenswandel zu führen«. Die Zielerreichung soll <strong>im</strong> Erwachsenenvollzug<br />

(siehe § 3 StVollzG mit Orientierungsfunktion für den Jugendvollzug)<br />

erleichtert werden durch weitestmögliche Angleichung an die allgemeinen<br />

Lebensverhältnisse, Gegenwirken gegen schädliche Folgen des Freiheitsentzugs<br />

(hier: Verstärkung aggressiver Verhaltensweisen <strong>und</strong> -dispositionen)<br />

sowie Hilfe zur Einglie<strong>der</strong>ung in das Leben in Freiheit. Die<br />

Diskussionen um die Verfassungsgemäßheit <strong>der</strong> bisherigen Regelung des<br />

Jugendstrafvollzugs sowie die künftige Überantwortung des Strafvollzugs<br />

in die Zuständigkeit <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> können einerseits kritisch hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Entwicklung gemeinsamer För<strong>der</strong>standards (vgl. dazu Abs. 6 des<br />

Eckpunktepapiers <strong>der</strong> DVJJ) betrachtet werden. An<strong>der</strong>erseits steckte das<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.05.2006 den<br />

Län<strong>der</strong>n einen konkreten Rahmen zur Gestaltung ihrer Jugendstrafvollzugsgesetze<br />

ab, dessen Einhaltung angesichts des Finanzierungsarguments<br />

ständig anzumahnen sein wird.<br />

Orientierungsrahmen des positiv-spezialpräventiven Anteils für den<br />

Jugendvollzug ist <strong>der</strong> Vollzugsplan (siehe VVJug Nr. 3; für den Erwachsenenvollzug:<br />

§ 7 StVollzG), erstellt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> mit Strafantritt einzuleitenden<br />

Behandlungsuntersuchung (siehe VVJug, Nr. 2; § 6 StVollzG). Er<br />

enthält Angaben u. a. über Unterbringung, Ausbildung, Arbeit, Lockerungen<br />

<strong>und</strong> Entlassungsvorbereitungen. Die individuellen Vollzugspläne bzw.<br />

konkreten För<strong>der</strong>maßnahmen einerseits sowie übergeordnete För<strong>der</strong>konzepte<br />

mit daraus abgeleiteter Aufbau- <strong>und</strong> Ablauforganisation an<strong>der</strong>erseits<br />

(z. B. Anstalts- <strong>und</strong> Abteilungskonzepte) sind die systematischen<br />

Orte <strong>der</strong> Verankerung aggressionspräventiver <strong>und</strong> -interventiver Ziele <strong>und</strong><br />

Maßnahmen.<br />

Nun prägte Goffman (1981: 11, 16, 23ff.) für staatliche Subsysteme wie<br />

Strafanstalten <strong>und</strong> geschlossene psychiatrische Unterbringungseinrichtungen<br />

den Begriff <strong>der</strong> »totalen Institution« mit den idealtypischen Merkmalen<br />

weitgehen<strong>der</strong> Abgeschlossenheit von <strong>der</strong> Außenwelt sowie Prägung<br />

durch beson<strong>der</strong>s hierarchische <strong>und</strong> autoritäre Führungsstrukturen,<br />

Lebensformen <strong>und</strong> teilweise entsozialisierende Anpassungstechniken.<br />

Hinzu kommen die Ballung junger Menschen mit negativ sanktioniertem,<br />

230<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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