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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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<strong>Strategien</strong> zur Prävention von <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung bei Partnergewalt<br />

2.1.2.3 Präventionsstrategien<br />

lichkeiten für Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche erweitert <strong>und</strong> reagiert damit auf<br />

verän<strong>der</strong>te gesellschaftliche Normen. Zu den relevanten Gesetzen gehört<br />

die Anwendung des Polizeigesetzes <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> zur Wegweisung<br />

beziehungsweise zum Platzverweis <strong>der</strong> gewalttätigen Person (PolG), das<br />

Gewaltschutzgesetz (GewSchG), welches etwa die Zuweisung <strong>der</strong> Wohnung<br />

ermöglicht <strong>und</strong> das Kin<strong>der</strong>rechteverbesserungsgesetz (siehe KindRVerbG;<br />

§ 1666a BGB): »(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des<br />

<strong>Kindes</strong> von <strong>der</strong> elterlichen Familie verb<strong>und</strong>en ist, sind nur zulässig, wenn<br />

<strong>der</strong> Gefahr nicht auf an<strong>der</strong>e Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen,<br />

begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend<br />

o<strong>der</strong> auf unbest<strong>im</strong>mte Zeit die Nutzung <strong>der</strong> Familienwohnung<br />

untersagt werden soll.« Weitere Verbesserungen sind von Gesetzen zur<br />

Bekämpfung von ‚Stalking’ <strong>und</strong> Zwangsheirat zu erwarten.<br />

In den letzten Jahren haben sich in Bezug auf die Bekämpfung von<br />

Gefährdungen des <strong>Kindes</strong>wohls <strong>im</strong> Zusammenhang mit häuslicher<br />

Gewalt, neben den oben erwähnten gesetzlichen <strong>Strategien</strong>, erhebliche<br />

Verbesserungen ergeben. Kommunale Kooperationsmodelle <strong>und</strong> spezifische<br />

Angebote haben zu differenzierten Formen <strong>der</strong> Prävention <strong>und</strong><br />

Intervention geführt. Die dazu parallel gewachsene Sensibilisierung von<br />

Öffentlichkeit, Medien <strong>und</strong> Politik hat dazu beigetragen, dass Gewalt <strong>im</strong><br />

sozialen Nahraum ernster genommen wird.<br />

In <strong>der</strong> Regel sind <strong>im</strong> Rahmen kommunaler Interventionsansätze vor allem<br />

folgende Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure mit ihren spezifischen Arbeitsschwerpunkten<br />

vernetzt:<br />

Polizei <strong>und</strong> Ordnungsamt (Gewaltschutz, Platzverweis <strong>und</strong> Information<br />

des Jugendamtes, Aufenthaltsrecht),<br />

Justiz (Strafverfolgung),<br />

Frauenbeauftragte (Vernetzung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit),<br />

Interventionsstellen, Frauenhäuser <strong>und</strong> -beratungsstellen (Schutz <strong>und</strong><br />

Unterstützung <strong>der</strong> Frauen <strong>und</strong> ihrer Kin<strong>der</strong>),<br />

Männerberatung (Soziale Trainingskurse, Einzelberatung),<br />

Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung, Schutzauftrag bei <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung<br />

nach § 8a SGB VIII).<br />

So ist es zum Beispiel – beispielsweise nach einem Platzverweis <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Information per Fax durch die Polizei – Aufgabe des Jugendamtes, einer<br />

möglichen <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> miterlebten Gewalt<br />

63<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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