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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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<strong>Kindes</strong>wohl <strong>und</strong> <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung<br />

Ebenso ist nun in dieser Vorschrift auch die Anrufung des Gerichts formuliert,<br />

wenn das Jugendamt dies für erfor<strong>der</strong>lich hält o<strong>der</strong> »wenn die<br />

Personensorgeberechtigten o<strong>der</strong> die Erziehungsberechtigten nicht bereit<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Lage sind, bei <strong>der</strong> Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken«<br />

(siehe § 8a Abs. 3 SGB VIII). Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Maßstab für das<br />

familiengerichtliche Handeln ist die Vorschrift des § 1666 BGB, die bei<br />

Vorliegen einer Gefährdung des <strong>Kindes</strong>wohls – »durch missbräuchliche<br />

Ausübung <strong>der</strong> elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des <strong>Kindes</strong>,<br />

durch unverschuldetes Versagen <strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> durch das Verhalten<br />

eines Dritten« – best<strong>im</strong>mt, dass »das Familiengericht, wenn die Eltern<br />

nicht gewillt o<strong>der</strong> nicht in <strong>der</strong> Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur<br />

Abwendung <strong>der</strong> Gefahr erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu treffen« hat<br />

(siehe § 1666 Abs. 1 BGB) (3 Kap. 2.6.1 »Familiengerichte«). Diese<br />

Maßnahmen haben jedoch einen deutlich intervenierenden Charakter.<br />

In den Zusammenhang pr<strong>im</strong>ärer Prävention ist hingegen das Präventionsgesetz<br />

einzuordnen, dessen Entwurf 31 nun wie<strong>der</strong> vom Gesetzgeber in<br />

die Diskussion gebracht worden ist <strong>und</strong> auch in <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung<br />

als von den Regierungsparteien anzustrebendes Ziel formuliert wird.<br />

Der Entwurf bezieht sich in erster Linie auf die Ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>ung,<br />

welcher auch <strong>im</strong> Hinblick auf die Prävention von Gewalt gegen Kin<strong>der</strong><br />

eine Bedeutung zukommt. Der so wichtigen Verzahnung <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Präventionsbereiche wird auch mit dem aktuellen familienpolitischen<br />

Schwerpunkt »frühe Hilfen für gefährdete Kin<strong>der</strong>« Rechnung getragen<br />

(vgl. 2.1.1.4).<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen wie die Anwendung des Polizeigesetzes<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> zur Wegweisung beziehungsweise zum Platzverweis<br />

<strong>der</strong> gewalttätigen Person (PolG), das Gewaltschutzgesetz (Gew-<br />

SchG), das Recht auf gewaltfreie Erziehung (siehe § 1631 BGB), das<br />

Kin<strong>der</strong>rechteverbesserungsgesetz (siehe § 1666 BGB) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schutzauftrag<br />

bei <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung (siehe § 8a SGB VIII) erweitern die<br />

Schutzmöglichkeiten <strong>und</strong> setzen Signale bezüglich sich verän<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

gesellschaftlicher Normen. Dies ist auch von gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen<br />

zur Bekämpfung von ‚Stalking’ <strong>und</strong> Zwangsheirat zu erwarten.<br />

30 Siehe beispielsweise die »Empfehlungen des Deutschen Kin<strong>der</strong>schutzb<strong>und</strong>es zur fachge-<br />

rechten Handhabung des Schutzauftrages bei <strong>Kindes</strong>wohlgefährdung nach den Vorschriften<br />

des SGB VIII, insbeson<strong>der</strong>e nach § 8a SGB VIII (Arbeitshilfen)«.<br />

31 Deutscher B<strong>und</strong>estag (2005). Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktionen SPD <strong>und</strong> Bündnis 90/Die<br />

Grünen. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung <strong>der</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Prävention vom<br />

15.2.2005, BT-Drucksache 15/4833.<br />

41<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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