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Strategien der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter - DJI

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<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

Eigen- <strong>und</strong> Fremdwahrnehmungen reflektiert. In <strong>der</strong> letzten Phase gibt es<br />

eine Zukunftsorientierung.<br />

Alternativ zu den gruppenbezogenen Ansätzen sind die jugendrichterlichen<br />

Weisungen für das sozial-kognitiv ausgerichtete Einzeltraining. Für<br />

das Training wurde ein Manual entwickelt <strong>und</strong> es werden speziell Trainer<br />

ausgebildet. 66<br />

Eine weitere Schnittstelle zwischen Jugendhilfe <strong>und</strong> Justiz ergibt sich<br />

<strong>im</strong>mer dann, wenn die Vermeidung bzw. die Verkürzung von Untersuchungshaft<br />

ansteht. Untersuchungshaft soll für Jugendliche auch bei<br />

schwerwiegendem Tatverdacht nur als ult<strong>im</strong>a Ratio genutzt werden, sie<br />

gilt als schädlichste Form des Freiheitsentzugs (vgl. Heinz 2005). Das<br />

Jugendgerichtsgesetz sieht die Möglichkeit <strong>der</strong> Unterbringung tatverdächtiger<br />

Jugendlicher in geeigneten Einrichtungen <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

ausdrücklich vor. Dies hat zahlreiche Vorteile: die mit Haft verb<strong>und</strong>enen<br />

negativen Erfahrungen bleiben den Jugendlichen erspart, sie werden<br />

nicht aus dem Alltag herausgenommen <strong>und</strong> können weiter zur Schule,<br />

Ausbildung o<strong>der</strong> in die Arbeit gehen. In den Einrichtungen zur Untersuchungshaftvermeidung<br />

können Fachkräfte mit den Jugendlichen an<br />

<strong>der</strong>en Konfliktverhalten arbeiten, sie können einen Ausgleich mit dem<br />

Opfer suchen o<strong>der</strong> Kontakte zu Netzwerken herstellen, die die Eltern<br />

o<strong>der</strong> die Jugendlichen stützen können. Hilfen bei <strong>der</strong> Tagesstrukturierung<br />

bereiten die Jugendlichen auf zukünftige Anfor<strong>der</strong>ungen in Ausbildung<br />

<strong>und</strong> Beruf vor. In diesen Einrichtungen angestoßene positive Entwicklungen<br />

bei den Jugendlichen können vom Jugendgericht berücksichtigt<br />

werden. So bestehen Chancen, dass auch nach schweren Gewalttaten<br />

unbedingte Jugendstrafen, für die hohe Rückfallraten ermittelt wurden,<br />

vermieden werden können. Der Vermeidung von Freiheitsentzug kommt<br />

so eine präventive Funktion zu (3 Kap. 2.6.2 »Justiz/Jugendgerichtsgesetz«).<br />

Es ist also wichtig, dass diese Strategie zukünftig weiter ausgebaut<br />

<strong>und</strong> genutzt wird, auch wenn die Diskussionen um Finanzierung<br />

<strong>und</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Einrichtungen (sollen sie offen, teilweise offen o<strong>der</strong><br />

geschlossen sein) einen weiteren Ausbau bislang behin<strong>der</strong>t haben.<br />

In <strong>der</strong> Arbeit mit diesen Jugendlichen gibt die Jugendhilfe wegen <strong>der</strong><br />

Kooperation mit dem Sanktionssystem das Prinzip <strong>der</strong> Freiwilligkeit teilweise<br />

auf. Die Jugendlichen nehmen allenfalls bedingt freiwillig teil, weil<br />

sonst Schl<strong>im</strong>meres droht. Dies weiß die Jugendhilfe <strong>und</strong> wenn sie diese<br />

66 Vgl. www.denkzeit.de, vgl. auch Körner 2006 <strong>und</strong> Drewniak/Peterich 2006.<br />

153<br />

Arbeitsstelle Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>im</strong> <strong>Kindes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendalter</strong>.<br />

Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfel<strong>der</strong>n. München 2007.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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