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Handbuch des DAV

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Finanzen und Steuern<br />

Allgemeines<br />

Finanzen und Steuern<br />

von Dipl. Finanzwirt Franz-Josef van de Loo<br />

Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater<br />

- Überarbeitung Dezember 2004 -<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

150<br />

I. Vorwort<br />

Ziel dieses Kapitels ist es, den für die Finanzen der Alpenvereinssektionen<br />

Verantwortlichen einen Überblick über die steuerlichen Vorschriften zu geben.<br />

Wegen der ständig wechselnden Gesetzgebung, der täglich neuen<br />

Rechtsprechung der Finanzgerichte und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>finanzhofes, wegen der<br />

Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen <strong>des</strong><br />

Fehlens bzw. der Unvollständigkeit bun<strong>des</strong>einheitlicher Verwaltungsanweisungen,<br />

kann eine Haftung für den Inhalt dieses Kapitels weder vom Verfasser<br />

noch vom Herausgeber übernommen werden.<br />

II. Allgemeine Hinweise<br />

Die Sektionen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> sind als gemeinnützige Vereine anerkannt, sofern sie<br />

einen aktuellen Freistellungsbescheid haben. Das Steuerrecht bezeichnet<br />

diese Vereine als Körperschaften. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit<br />

hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Werden diese Voraussetzungen<br />

erfüllt, so ergeben sich steuerlich Vergünstigungen. Erfüllt ein Verein<br />

diese Voraussetzungen nicht, erhält er keinen Freistellungsbescheid. Verstößt<br />

ein Verein gegen steuerliche Vorschriften, kann dies zum nachträglichen<br />

Verlust der Gemeinnützigkeit führen.<br />

Die letzten Jahreshauptversammlungen, die zu Satzungsänderungen für die<br />

Sektionen geführt haben, haben deutlich gemacht, dass die steuerlichen<br />

Anforderungen an die <strong>DAV</strong>-Sektionen, und damit an die Vorstände der Sektionen,<br />

immer größer werden.<br />

Dieses Kapitel kann nur Hinweise geben, die letztlich deutlich machen, dass<br />

in allen Zweifelsfragen steuerlicher Rat eingeholt werden muss.

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