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Handbuch des DAV

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Grundeigentum und –pacht<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

342<br />

Verpächter stellt die dafür erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen<br />

(Komposter, Container u.a.) zur Verfügung;<br />

• im Hinblick auf die Abfallverwertung, alle Wertstoffe sowie gefährlichen<br />

Abfall den dazu eingerichteten Sammelstellen im Tal zuzuführen.<br />

Der Pächter verpflichtet sich, die Beförderung von Hüttenbesuchern auf<br />

vorhandenen Versorgungswegen zu unterlassen.<br />

Der Pächter verpflichtet sich, alle Vorschriften betreffend den Natur- und<br />

Umweltschutz genauestens einzuhalten und im gleichen Sinne auf die<br />

Hüttenbesucher einzuwirken. Der Pächter hat insbesondere darauf zu<br />

achten, dass geschützte Alpenblumen im Pachtgegenstand nicht zur<br />

Dekoration verwendet werden.<br />

Der Pächter verpflichtet sich, die mit dem Pachtgegenstand verbundene<br />

Funktion einer Mel<strong>des</strong>telle für alpine Unfälle und einer Rettungsstelle<br />

gewissenhaft und unentgeltlich auszuüben und bei Bergnot mit allen Mitteln<br />

für schnellste Hilfeleistung zu sorgen. Er hat für eine ordnungsgemäße<br />

Lagerung <strong>des</strong> vom Verpächter für den Pachtgegenstand bereitgestellten<br />

Rettungsmaterials zu sorgen. Der Pächter ist verpflichtet, eine<br />

Hüttenapotheke zu halten und aus dieser gegen Ersatz der<br />

Entstehungskosten Verbandsmittel und dergleichen an die Hüttenbesucher<br />

abzugeben.<br />

Die Heizung und Beleuchtung der Hütte erfolgt durch den Pächter und auf<br />

<strong>des</strong>sen Kosten.<br />

Der Verpächter verpflichtet sich, für die Zeit außerhalb <strong>des</strong><br />

Bewirtschaftungszeitraumes den Winterraum seiner Zweckbestimmung<br />

entsprechend herzurichten und für einen ausreichenden Vorrat an Decken,<br />

Geschirr und Heizmaterial zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt<br />

der Verpächter.<br />

Der Pächter ist bei der Preisgestaltung für den Bewirtschaftungsbereich<br />

verpflichtet, die verbindlichen Vorgaben <strong>des</strong> Verpächters, insbesondere unter<br />

Berücksichtigung der Aufgaben einer Alpenvereinshütte als Stützpunkt für<br />

Bergsteiger und Bergwanderer zu beachten. Er ist verpflichtet, sich<br />

hinsichtlich der Preisgestaltung zuvor mit dem Verpächter abzustimmen. Die<br />

Preise für sämtliche in der gepachteten Alpenvereinshütte angebotenen<br />

Waren und Dienstleistungen sind an gut sichtbarer Stelle auszuzeichnen<br />

(Gebührentafel, Speisekarte). Hinsichtlich der Preisgestaltung im<br />

Übernachtungsbereich hat der Pächter die verbindlichen Preisvorgaben <strong>des</strong><br />

Verpächters einzuhalten.

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