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Handbuch des DAV

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Unfallversicherung im Rahmen<br />

der VBG<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

255<br />

VI. VBG-Rahmenvereinbarung für Übungsleiter /<br />

Tourenleiter mit Lan<strong>des</strong>sportbünden<br />

Die VBG hat über den DSB mit allen Lan<strong>des</strong>sportbünden eine Rahmenvereinbarung<br />

für Übungsleiter getroffen, die alle Übungsleiter mit einer<br />

pauschalen Aufwandsentschädigung bis 1.848 € beinhaltet. Für diese<br />

ist also kein gesonderter Beitrag abzuführen. Dies trifft auch für die<br />

Fälle zu, bei denen die Sektion nicht direkt oder indirekt über die jeweiligen<br />

Lan<strong>des</strong>sportbünde Mitglied im Lan<strong>des</strong>sportbund ist. Unabhängig<br />

davon wird bei einer Mitgliedschaft im Lan<strong>des</strong>sportbund im Regelfall<br />

ein Beitrag von ca. 0,15 € pro Mitglied im Mitgliedsbeitrag erhoben.<br />

Übungsleiter, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung Zuwendungen<br />

erhalten, die über die Pauschale von 1.848 € hinausgehen,<br />

stehen ebenfalls unter Versicherungsschutz. Die den Betrag von 1.848<br />

€ übersteigenden Zuwendungen sind im jährlichen Entgeltnachweis an<br />

die VBG zu melden.<br />

Werden die Übungsleiter als Selbständige gegen Honorar beschäftigt,<br />

müssen sie sich selbst gegen Unfall versichern.<br />

VII. Versicherungsschutz für Mitglieder, die Bauarbeiten<br />

auf Hütten durchführen (analog Bauarbeiten an<br />

Kletteranlagen, Vereinsheim)<br />

Alle bei nichtgewerbsmäßigen Bauarbeiten (Abbrucharbeiten, Roh- und<br />

Ausbauarbeiten) beschäftigten Sektionsmitglieder können gesetzlich<br />

unfallversichert sein. Seit 1.1.97 ist für alle Fälle die VBG Ansprechpartner.<br />

Im Umkehrschluss müssen alle von Dritten (Baufirmen, Handwerkern etc.)<br />

erbrachte, gewerbsmäßigen Bauleistungen deren vor Ort beschäftigte<br />

Personen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet und<br />

beitragsmäßig versichert werden.<br />

Nichtgewerbsmäßige Arbeiten, sind Bauarbeiten, die die Sektion in<br />

Eigenarbeit durchführt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf<br />

Österreich.<br />

Folgende Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein:<br />

1. Die Sektion führt die Bauarbeiten auf eigene Rechnung und in eigener<br />

Regie durch<br />

2. Die Bauarbeiten werden vom Sitz der Sektion in Deutschland aus organisiert<br />

und geleitet<br />

3. Bei Bauarbeiten in Österreich haben die Helfer ihren Wohnsitz in<br />

Deutschland.

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