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Handbuch des DAV

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Unfallversicherung ehrenamtl.<br />

Mitglieder<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

250<br />

<strong>DAV</strong>-Unfallversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter<br />

in den Sektionen (Gruppenunfallversicherung)<br />

Generali Versicherungs-AG<br />

Versicherungsschein Nr. 110.0473667<br />

I. Allgemeines<br />

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Sektionen, wie Tourenleiter, Jugendleiter,<br />

Hüttenwarte, aber auch die Vorstandsmitglieder sind meistens bei<br />

ihrer Tätigkeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Deshalb wurde diese<br />

Gruppenunfallversicherung geschaffen, über die die ehrenamtlichen Mitarbeiter<br />

in den Sektionen zu einer äußerst günstigen Prämie gegen Unfall<br />

versichert werden. Der Versicherungsschutz kann im Rahmen und Umfang<br />

auch von Lan<strong>des</strong>verbänden <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> abgeschlossen werden, soweit es sich<br />

bei den Vereinigungen ausschließlich um Sektionen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> ohne <strong>DAV</strong>fremde<br />

Personen, Vereine oder sonstige Einrichtungen handelt, sowie die<br />

Satzungen dieser Lan<strong>des</strong>verbände vom Hauptausschuss genehmigt sind und<br />

die Tätigkeiten der Lan<strong>des</strong>verbände mit den satzungsmäßigen Tätigkeiten<br />

<strong>des</strong> Deutschen Alpenvereins e.V. übereinstimmen.<br />

II. Personenkreis<br />

Der zu versichernde Personenkreis wird von der Sektion festgelegt. Bezüglich<br />

der Prämie muss zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:<br />

Gruppe 1<br />

Personen mit erhöhtem Unfallrisiko. Das sind alle, die Tourenführungen<br />

durchführen (Fachübungsleiter, Jugendleiter, Leiter von Jungmannschaft<br />

oder Jugend- und Kindergruppen, Jugendreferenten, nicht ausgebildete Tourenleiter<br />

etc.).<br />

Gruppe 2<br />

Personen mit normalem Unfallrisiko (z. B. Vorsitzende, Vorstandsmitglieder,<br />

Hüttenwarte etc.).<br />

Die Anmeldung der zu versichernden Personen hat namentlich zu erfolgen.<br />

Die Funktionstätigkeit in der Sektion muss hierbei angegeben werden.<br />

Bei jedem Wechsel der versicherten Personen in den entsprechenden Funktionen<br />

muss der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle <strong>des</strong> <strong>DAV</strong>, München, eine schriftliche<br />

Änderungsmitteilung gemacht werden.

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