07.01.2013 Aufrufe

Handbuch des DAV

Handbuch des DAV

Handbuch des DAV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gründung von Sektionen<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

127<br />

In der Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließt, ist zugleich<br />

über das Vermögen der Sektion zu befinden. Der Beschluss über den Anfall<br />

<strong>des</strong> Sektionsvermögens kann nur dahin lauten, dass dieses entweder an den<br />

<strong>DAV</strong> oder an eine oder mehrere Sektionen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> fällt (§ 25 der Mustersatzung).<br />

Mit der Auflösung und Liquidation endet die Sektion. Sie ist im<br />

Vereinsregister zu löschen. Es ist Aufgabe <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> oder der Liquidatoren,<br />

die Auflösung der Sektion zur Eintragung anzumelden (§ 74 BGB).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!