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Handbuch des DAV

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Die einzelnen Steuerarten<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

165<br />

Diese Erklärung bindet den Verein für min<strong>des</strong>tens 5 Jahre. Für den Widerruf<br />

gilt die gleiche Frist wie für die Erklärung.<br />

Mit dem Antrag auf Pauschalierung sollte sehr vorsichtig umgegangen<br />

werden. Dies gilt insbesondere für Sektionen, die in Deutschland eine Hütte<br />

unterhalten. Im Fall der Pauschalierung kann kein Vorsteuerabzug aus den<br />

Renovierungskosten geltend gemacht werden und wegen der langen<br />

Bindungsfrist von 5 Jahren, können in dieser Zeit sehr schnell<br />

Renovierungsaufwendungen anfallen, die die Einnahmen bei weitem<br />

übersteigen.<br />

9. Rechnungslegungsvorschriften<br />

a) Inhalt der Rechnungen<br />

Seit 01.01.2004 sind für den Vorsteuerabzug weitere bestimmte Angaben in<br />

den Rechnungen zwingend erforderlich (fehlt auch nur eine dieser Angaben,<br />

ist der Vorsteuerabzug nicht zulässig). Die Voraussetzungen, die auch für<br />

Rechnungen über Kleinbeträge (weniger als 100 €) gelten, sind zusätzlich<br />

fett gedruckt:<br />

• der vollständige Name und die vollständige Anschrift <strong>des</strong><br />

leistenden Unternehmers<br />

• der vollständige Name und die vollständige Anschrift <strong>des</strong><br />

Leistungsempfängers<br />

• die Steuernummer oder die UST-IDNr. <strong>des</strong> leistenden Unternehmers<br />

• das Ausstellungsdatum – Rechnungsdatum<br />

• eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die<br />

zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig<br />

vergeben wird<br />

• die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der<br />

gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der<br />

sonstigen Leistung<br />

• den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />

• das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen<br />

aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung<br />

• jede im Voraus vereinbarte Minderung <strong>des</strong> Entgelts, sofern sie nicht<br />

bereits im Entgelt berücksichtigt ist<br />

• den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden<br />

Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiungen Hinweis darauf, dass<br />

für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

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