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Handbuch des DAV

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175<br />

Hütten und Kletteranlagen<br />

in Deutschland<br />

Den Sektionen ist in diesen Fällen zu empfehlen, die Finanzämter<br />

darauf hinzuweisen, dass die Hütten auch gleichzeitig den<br />

gemeinnützigen Satzungszwecken dienen und nicht in erster Linie<br />

dafür hergestellt oder angeschafft wurden, Überschüsse aus den<br />

Übernachtungsgeldern zu erzielen.<br />

Ähnlich wie die Abschreibung sollte es möglich sein, auch größere<br />

Instandhaltungsaufwendungen dem ideellen Bereich zuzuordnen. Damit<br />

könnte die Entstehung höherer Verluste vermieden werden. Aus<br />

strafrechtlichen Gründen muss auf diese Handhabung, sofern sie<br />

angewendet wird, hingewiesen werden. Dies kann z.B. in einer Anlage zum<br />

Jahresabschluss geschehen. Eine verdeckte Darstellung kann unter<br />

Bezugnahme auf die vorstehende Verfügung strafrechtlich relevant sein.<br />

2. Eigenbewirtschaftete Hütten<br />

Falls eine Sektion eine eigenbewirtschaftete Hütte unterhält, findet die<br />

Verfügung der OFD Koblenz Anwendung. Danach handelt es sich bei der<br />

Betrieb einer eigenbewirtschafteten Hütte um einen wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieb.<br />

Dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen alle Einnahmen <strong>des</strong><br />

Gastronomiebereiches, unabhängig davon, ob die Leistungen gegenüber<br />

Sektionsmitgliedern erbracht werden oder gegenüber<br />

Nichtsektionsmitgliedern.<br />

3.<br />

Es mag dahingestellt bleiben, ob die Übernachtungsgebühren, die<br />

Sektionsmitglieder bezahlen, dem Zweckbetrieb zugeordnet werden können<br />

oder nicht. Dieser Betrag dürfte bei einer eigenbewirtschafteten Hütte von<br />

untergeordneter Bedeutung sein.<br />

Verpachtete Hütten<br />

Häufiger als die eigenbewirtschaftete Hütte, wird es die verpachtete Hütte<br />

geben.<br />

Das Entgelt, das vom Pächter gezahlt wird, besteht häufig aus<br />

verschiedenen Positionen:<br />

Pacht für die Hütte,<br />

Pacht für die Materialseilbahn,<br />

Übernachtungsgebühren.<br />

Bei den Übernachtungsgebühren gibt es die Besonderheit, dass der<br />

Pachtvertrag meist so formuliert ist, dass die Übernachtungsgebühr vom<br />

Pächter nur im Namen und für Rechnung der Sektion vereinnahmt wird und<br />

er nur für Bettenmachen und Reinigen der Schlafräume eine Gebühr pro<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage

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