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Handbuch des DAV

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Klettersport und Naturschutz<br />

3. Sicherstellung der ökologischen Verträglichkeit<br />

Das Klettern darf in keinem Fall zum Auslöschen auch nur einer<br />

ökologisch bedeutsamen Art führen. Im Zweifelsfalle sollen<br />

wissenschaftliche Studien ermitteln, ob die vorgesehene bergsportliche<br />

Nutzung gravierend in die ökologischen Zusammenhänge eingreift.<br />

4. Priorität <strong>des</strong> Prinzips der Freiwilligkeit<br />

Die Lenkungsmaßnahmen haben grundsätzlich Empfehlungscharakter.<br />

In naturschutzfachlich begründeten Einzelfällen können in Gebieten mit<br />

hohem Schutzstatus auch ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht<br />

gezogen werden, wenn dies aus ökologischen Gründen unerlässlich ist.<br />

5. Ausschöpfung der sportlichen Nutzungsmöglichkeiten<br />

Um ausreichende Freiräume für den Klettersport zu sichern, setzt sich<br />

der <strong>DAV</strong> dafür ein, dass das naturgegebene Potential an Felsen, die für<br />

eine verantwortungsvolle Ausübung <strong>des</strong> Klettersports geeignet sind, in<br />

vollem Umfang ausgeschöpft wird.<br />

6. Eindeutigkeit<br />

Voraussetzung für das Funktionieren einer Regelung ist die eindeutige<br />

Grenzziehung zwischen bekletterbarem und gesperrtem Bereich. Dies<br />

kann entweder großräumig oder kleinräumig geschehen. Im Falle von<br />

differenzierten, kleinräumigen Regelungen sind die zum Klettern freigegebenen<br />

sowie die gesperrten Bereiche zu bestimmen und, wo<br />

notwendig, durch Markierungen und infrastrukturelle Maßnahmen<br />

kenntlich zu machen.<br />

7. Differenziertheit<br />

Da sich das Biotop Fels in der Regel aus unterschiedlichen Teilbiotopen<br />

zusammensetzt, kann oft wenige Meter entfernt von einem<br />

hochsensiblen Bereich im glatten Fels ökologisch unbedenklich<br />

geklettert werden. Dadurch sind häufig differenzierte Lösungen möglich.<br />

Ähnliches gilt für den Vogelschutz: Erfahrungen belegen die erfolgreiche<br />

Brut von Wanderfalken, auch wenn Teile ihres Horstfelsens weiterhin<br />

ganzjährig beklettert werden.<br />

Differenzierte Kletterregelungen<br />

In populären außeralpinen Klettergebieten mit einer hohen Belastung der<br />

Felsbiotope ist unter Umständen eine differenzierte Regelung von Art und<br />

Umfang der klettersportlichen Nutzung notwendig. Regionale Kletterregeln,<br />

wie z. B. die in der Sächsischen Schweiz, unterstützen das Schutzkonzept<br />

und tragen zum naturschonenden Verhalten der Kletterer bei. Eine Vielzahl<br />

von Verfahren hat sich in den verschiedenen Gebieten bewährt. Sie<br />

orientieren sich an der unterschiedlichen Ausprägung der Faktoren<br />

naturräumliche Struktur, Schutzwürdigkeit und Ausmaß der Nutzung.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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