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Handbuch des DAV

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Natur- und Umweltschutz<br />

d) Eingriffsverfahren<br />

• Raumordnungsverfahren,<br />

• Befreiung von Verboten und Geboten in Schutzgebieten nach dem<br />

BayNatSchG,<br />

• Planfeststellungsverfahren nach dem<br />

Baugesetzbuch, Abfallwirtschafts-, Bun<strong>des</strong>fernstraßen-,<br />

Wasserhaushalts-, Personenbeförderungs-, Luftverkehrs-, Bun<strong>des</strong>bahn-,<br />

Atom-, Fernmelde-, Telegraphenwege-, Flurbereinigungs-, Bayer.<br />

Wasser-, Bayer. Straßen- und Wege-, Bayer. Eisenbahn- und Bergbahngesetz<br />

u.a.m.<br />

4. Unterlagen für Stellungnahmen<br />

Basis für eine Stellungnahme ist vor allem das Grundsatzprogramm, aber<br />

auch die Satzung <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> und die Mustersatzung der Sektionen. Außerdem<br />

sind Geländekenntnisse von vorrangiger Bedeutung. Weitere Informationen<br />

können auf verschiedenen Wegen angeeignet werden:<br />

Bei den zuständigen Behörden (untere Naturschutzbehörde/Umweltbehörde<br />

<strong>des</strong> Landratsamtes oder der kreisfreien Städte) existieren oft zahlreiche<br />

Kartierungen und Karten, z.B.:<br />

• Geologische Karte,<br />

• Hydrographisch-morphologische Karte,<br />

• Bodenkarte,<br />

• Biotopkartierung 1:25 000 bzw. 1:5000,<br />

• Schutzgebietsverordnungen mit Karten<br />

• NATURA-2000-Gebiete (Karten mit Beschreibungen u.a. über<br />

http://www.stmugv.bayern.de/de/natur/nat2000/dialog.htm und dort<br />

weiter über FINWEB)<br />

• Waldfunktionskartierung,<br />

• Agrarleitplanung,<br />

• Flächennutzungsplan,<br />

• Regionalplan,<br />

• Rote Listen<br />

Es gibt ein Landschaftsprogramm für die Regierungsbezirke, ein Arten- und<br />

Biotopschutzprogramm (ABSP) für jeden Landkreis und für alle kreisfreien<br />

Städte.<br />

5. Wann äußert sich der <strong>DAV</strong>?<br />

Der <strong>DAV</strong> äußert sich grundsätzlich bei Unterschutzstellungs- und<br />

Eingriffsverfahren (vgl. 3.) außerhalb von bebauten Flächen.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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