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Handbuch des DAV

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Deutscher Olympischer<br />

Sportbund<br />

Deutscher Olymp. Sportbund/Lan<strong>des</strong>sportbünde<br />

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist am 20. Mai 2006 aus einer<br />

Fusion <strong>des</strong> Deutschen Sportbun<strong>des</strong> (DSB) und <strong>des</strong> Nationalen Olympischen<br />

Kommitees (NOK) entstanden. In § 2 der Satzung <strong>des</strong> DOSB ist der Zweck<br />

und die Zuständigkeit <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> erläutert:<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

123<br />

§ 2 Zweck und Zuständigkeit<br />

1. Dem DOSB obliegt es, im Rahmen seiner Aufgaben, den deutschen Sport<br />

in allen seinen Erscheinungsformen zu fördern, zu koordinieren und ihn<br />

in überverbandlichen und überfachlichen Angelegenheiten gegenüber<br />

Gesellschaft, Staat sowie anderen zentralen Sport- und sonstigen<br />

Institutionen im In- und Ausland zu vertreten.<br />

2. Dem DOSB obliegen alle Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten eines<br />

Nationalen Olympischen Komitees, wie sie ihm durch das IOC und<br />

Olympische Charta übertragen sind, so insbesondere die ausschließliche<br />

Zuständigkeit, die Teilnahme der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland an den<br />

Olympischen Spielen sicherzustellen sowie die Städte zu bestimmen, die<br />

sich um die Ausrichtung der Olympischen Spiele bewerben dürfen.<br />

3. Dem DOSB obliegt die Betreuung seiner Mitglieder nach Maßgabe dieser<br />

Satzung und seiner Ordnungen.<br />

Mitglieder <strong>des</strong> DOSB sind:<br />

- die olympischen Spitzenverbände<br />

- die Lan<strong>des</strong>sportbünde<br />

- die nichtolympischen Spitzenverbände<br />

- Sportverbände mit besonderen Aufgaben<br />

- Sportverbände ohne internationale Anbindung<br />

- die deutschen IOC-Mitglieder sowie<br />

- die Persönlichen Mitglieder<br />

Die weitaus größte Gruppe stellen dabei die Lan<strong>des</strong>sportbünde sowie die<br />

Spitzenverbände (olympische und nichtolympische) dar. Von besonderer<br />

Bedeutung ist dabei, dass für je<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>land nur ein Lan<strong>des</strong>sportbund und<br />

für je<strong>des</strong> Fachgebiet nur ein durch seine Mitgliedschaft in der zuständigen<br />

Internationalen Föderation ausgewiesener Spitzenverband in den DOSB<br />

aufgenommen werden kann (Einplatzprinzip). Daraus ergibt sich, dass nur<br />

der entsprechende Spitzenverband im DOSB das Recht für die jeweilige<br />

Sportart hat, offizielle Meisterschaften durchzuführen sowie lizenzierte<br />

Ausbildungen anzubieten.<br />

Der Deutsche Alpenverein ist seit Dezember 1995 als Spitzenverband für<br />

Bergsport Mitglied im DOSB (damals DSB). Er gehört der Mitgliedergruppe<br />

der nichtolympischen Verbände an und ist innerhalb dieser Gruppierung der<br />

mitgliederstärkste Verband.

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